Montag, 14. Oktober 2024
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ECHA: klassifiziert Glyphosat als nicht krebserregend

Berlin. (bfr) Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) teilt mit, dass nach einer evidenzbasierten Bewertung von Daten aus epidemiologischen Studien und Tierstudien eine Gefahreneinstufung von Glyphosat als krebserregend, mutagen und reproduktionstoxisch entsprechend der CLP-Verordnung nicht gerechtfertigt ist. Die CLP-Verordnung – Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures – regelt das Verfahren zur europaweiten Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen. Der Expertenausschuss der ECHA erstellt derzeit seine ausführliche Stellungnahme und wird diese der Europäischen Kommission zur Entscheidung vorlegen. Weitere Information sind auf dem ECHA-Server verfügbar, schreibt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).

Das Verfahren zur europaweiten Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen wird durch das Einreichen eines Vorschlags zur Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung (CLH-Vorschlag) bei der ECHA initiiert. Im Fall von Glyphosat wurde entsprechend der Chemikalien-Gesetzgebung von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) der deutsche Vorschlag zur einheitlichen Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA übermittelt. Deutschland ist der berichterstattende Mitgliedsstaat für Glyphosat, wobei das Umweltbundesamt (UBA), das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beteiligt waren.

Folgende Institutionen teilen die wissenschaftliche Einschätzung der zur Beurteilung der krebserregenden Eigenschaften:

  • die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) sowie die EU-Mitgliedstaaten
  • die US-amerikanische Umweltbehörde EPA
  • die kanadische Bewertungsbehörde Pest Management Regulatory Agency (PMRA)
  • die australische Bewertungsbehörde Australian Pesticides and Veterinary Medicines Authority (APVMA)
  • die japanische Food Safety Commission
  • die neuseeländische EPA und
  • das Joint FAO/WHO Meeting on Pesticide Residues (JMPR)
  • das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

Der deutsche Vorschlag zur Einstufung von Glyphosat als spezifisch zielorganschädigend nach wiederholter Exposition wurde vom Expertenausschuss der ECHA als nicht notwendig gemäß den Vorgaben der CLP-Verordnung erachtet. In diesem Zusammenhang ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die dem deutschen Vorschlag zugrunde liegenden Effekte in die Risikobewertung von Glyphosat durch die EFSA (zum Beispiel bei der Grenzwertableitung) eingegangen sind, schreibt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).