Sonntag, 13. Oktober 2024
Deutsch Englisch

Einführung gestaffelter Zuschüsse im Einbruchschutz

Frankfurt. (kfw) Mit dem Zuschussprogramm «Altersgerecht Umbauen» fördert die KfW auch Maßnahmen zum Einbruchschutz von Hauseigentümern (Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen) und Mietern. Ab sofort gelten beim Einbruchschutz gestaffelte Zuschüsse. Die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Investitionskosten werden nun mit 20 Prozent (vorher zehn Prozent) bezuschusst. Für alle zusätzlichen förderfähigen Kosten, die über 1.000 Euro hinausgehen, wird weiterhin ein Zuschuss von zehn Prozent gewährt. Diese neue gestaffelte Förderung gilt pro Antragsteller und Gebäude.

Bundesbauministerin Barbara Hendricks: «Die hohe Nachfrage nach unseren Zuschüssen zeigt, dass es beim Einbruchschutz einen großen Bedarf gibt. Wir haben die Zuschussförderung deshalb weiter verbessert. Wir wollen privaten Hauseigentümern und vor allem auch Mietern durch höhere Zuschüsse künftig noch stärker dabei helfen, auch kleinere Einbruchschutzmaßnahmen in den eigenen vier Wänden durchzuführen».

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière: «Der Einbruch in die eigenen vier Wände ist für die Betroffenen ein massiver Eingriff, der häufig zu anhaltender Verunsicherung und Ängsten führt. Neben dem materiellen Schaden ist die Verletzung von Privat- und Intimsphäre die oftmals mindestens ebenso bedeutende Beeinträchtigung. Gegen Wohnungseinbruch hilft auch Eigenvorsorge. Dabei helfen wir. Das Förderprogramm wird stark nachgefragt und wirkt. Wir wollen Mieterinnen und Mieter noch stärker unterstützen. Dies erreichen wir mit der Einführung gestaffelter Zuschüsse».

«Mit der Neuerung der KfW-Zuschussförderung für den Einbruchschutz wollen wir die Attraktivität von kleinvolumigen Investitionsmaßnahmen weiter steigern», sagt Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe. «Bereits mit geringen Beträgen können Eigentümer und Mieter ihre Wohnungen und Häuser gegen Einbruch sinnvoll schützen. Dies wird nun durch die gestaffelte Zuschussregelung betont».

Anträge müssen vor Vorhabensbeginn über das KfW-Zuschussportal gestellt werden. Die Mindestinvestitionssumme zur Antragsstellung liegt bei 500 Euro. Die Maßnahmen müssen durch ein Fachunternehmen des Handwerks ausgeführt werden und werden bis zu einem Investitionsvolumen von maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit bezuschusst.

Seit November 2015 gewährt die KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Zuschüsse für einbruchhemmende Maßnahmen. Bis zum 30. Juni 2017 wurden über 120.000 Wohneinheiten gefördert.

Bei der Antragsstellung ist zukünftig eine Sperrfrist zu beachten, um eine breite Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen für viele Bauherren zu ermöglichen: Daher können bereits einmal geförderte Investoren erneute Zuschussanträge für Baumaßnahmen am gleichen Gebäude erst zwölf Monate nach der ersten Förderzusage stellen.