Freitag, 8. November 2024
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Entscheidung: Ihle durfte Betriebsrat nicht überwachen

Augsburg. (ngg / div) Das Arbeitsgericht Augsburg (LAG) hat in dieser Woche die angestrebte Verdachtskündigung des Betriebsratsvorsitzenden der Landbäckerei Ihle gestoppt. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Friedberg hatte sich die Zustimmung des Betriebsrats zur angestrebten Kündigung ersetzen lassen wollen. Das Arbeitsgericht wies dieses Ansinnen zurück. Die Bäckerei hatte für die Verdachtskündigung Erkenntnisse vorgetragen, die durch heimliche Bildschirmfotografien eines Betriebsratsrechners gewonnen wurden. Das Arbeitsgericht hielt die Art und Weise der Überwachung nicht für verhältnismäßig und damit für rechtswidrig. Die Landbäckerei Ihle hatte zum Mittel der heimlichen Überwachung gegriffen, um die Manipulation des Arbeitszeitkontos des Betriebsrats zu beweisen. Die hierfür verwendete Software machte dabei jede Sekunde einen Screenshot, sobald auf das Zeiterfassungsprogramm zugegriffen wurde. Das Arbeitsgericht wandte sich mit seiner Entscheidung nicht gegen den (den verfügbaren Angaben nach …) geglückten Nachweis, sondern gegen die Vorgehensweise, wie dieser zustande kam. Der Prozess wurde begleitet von mehreren Demonstationen – wobei nach Meldung der Lokalpresse die «Wir-sind-Ihle-Fraktion» stets überwog.