Brüssel / BE. (eu) In dieser Woche hat die EU-Kommission Leitlinien angenommen, um Lebensmittelspenden in der Europäischen Union zu erleichtern. Ziel ist es, die Hürden für Lebensmittelspenden zu senken. In der EU war 2015 fast ein Viertel der Bevölkerung – 119,1 Millionen Menschen – armutsgefährdet oder dem Risiko der sozialen Ausgrenzung ausgesetzt. 42,5 Millionen Menschen konnten sich jeden zweiten Tag keine qualitativ hochwertige Mahlzeit leisten. Gleichzeitig werden Schätzungen zufolge EU-weit jährlich rund 88 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle verursacht – mit geschätzten Kosten von 143 Milliarden Euro.
Vytenis Andriukaitis, EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, erklärt: «Ich freue mich sehr, dass wir diese guten Neuigkeiten verkünden können. In der EU werden rund 550.000 Tonnen Lebensmittel durch Lebensmittelbanken an 6,1 Millionen Menschen verteilt. Das ist aber nur ein Bruchteil der geschätzten Menge an Lebensmitteln, die umverteilt werden könnte, um so Lebensmittelverschwendung zu vermeiden und Ernährungsarmut zu bekämpfen. Ich bin überzeugt, dass die jetzt angenommenen Leitlinien nicht nur Unternehmen und wohltätigen Organisationen die Arbeit und somit die Unterstützung der bedürftigsten Personen erleichtern werden, sondern auch als Referenzrahmen für nationale Behörden und Akteure dienen können, damit Lebensmittelspenden in der EU in Zukunft einfacher möglich sind».
Die EU-Leitlinien sollen Spendern und Empfängern von überschüssigen Lebensmitteln helfen, die Voraussetzungen wie Lebensmittelhygiene und Transparenz für Verbraucher zu erfüllen, um so sichere Lebensmittelspenden zu gewährleisten. Die Leitlinien fördern die einheitliche Anwendung von EU-Regeln für Lebensmittelspenden, unter anderem die Frage der Mehrwertsteuer.
Die Leitlinien wurde von der Kommission in enger Zusammenarbeit mit der Plattform zu Lebensmittelverlust und –verschwendung entwickelt, die EU-Mitgliedsstaaten, internationale Organisationen, Industrie, Tafeln und andere gemeinnützige Organisationen zusammenbringt.
BMEL: Leitfaden für die Weitergabe von Lebensmitteln an soziale Einrichtungen
In Deutschland gibt es einen «Leitfaden für die Weitergabe von Lebensmitteln an soziale Einrichtungen – rechtliche Aspekte» bereits seit 2012. Die Broschüre (Stand Oktober 2014) können Interessenten auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) kostenfrei herunterladen.
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