Sonntag, 3. November 2024
Deutsch Englisch

EU-Kommission: stellt Maßnahmen zur Förderung der Bio-Produktion vor

Brüssel / BE. (eu) Die Europäische Kommission hat einen Aktionsplan zur Förderung der Bio-Produktion vorgestellt. Sein übergeordnetes Ziel besteht darin, der Produktion und dem Verbrauch von Bio-Erzeugnissen einen Schub zu verleihen, damit die ökologische/biologische Landwirtschaft bis 2030 einen Anteil von 25 Prozent an der landwirtschaftlich genutzten Fläche erreicht und die ökologische/biologische Aquakultur beträchtlich ausgebaut wird.

Die Bio-Produktion ist mit einer Reihe von Vorteilen verbunden: Ökologisch/biologisch bestellte Felder weisen rund 30 Prozent mehr Biodiversität auf, ökologisch/biologisch gehaltene Tiere genießen einen höheren Tierschutz und erhalten weniger Antibiotika; Bio-Betriebe haben höhere Einkommen und sind widerstandsfähiger, während die Verbraucher und Verbraucherinnen dank des EU-Bio-Logos genau wissen, was sie bekommen. Der Aktionsplan steht mit dem europäischen Grünen Deal, der Strategie «Vom Hof auf den Tisch» und der Biodiversitätsstrategie in Einklang.

Mit dem Aktionsplan sollen dem bereits stark wachsenden Bio-Sektor die richtigen Instrumente an die Hand gegeben werden, um das 25 Prozent-Ziel zu erreichen. Der Aktionsplan sieht 23 Maßnahmen in drei Schwerpunktbereichen – Förderung des Verbrauchs, Ausbau der Produktion und weitere Stärkung der Nachhaltigkeit – vor, damit ein ausgewogenes Wachstum des Bio-Sektors sichergestellt ist.

Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten auf, nationale Aktionspläne für den Bio-Sektor auszuarbeiten, um den Anteil der ökologisch/biologisch bewirtschafteten Fläche auf nationaler Ebene zu erhöhen. Derzeit bestehen zwischen den Mitgliedstaaten große Unterschiede in Bezug auf den Anteil des Bio-Sektors, der von 0,5 Prozent bis über 25 Prozent reicht. Die nationalen Aktionspläne für den Bio-Sektor sollen die nationalen GAP-Strategiepläne um Maßnahmen ergänzen, die über die Landwirtschaft und das Angebot im Rahmen der GAP hinausweisen.

Förderung des Verbrauchs

Es wird entscheidend auf einen steigenden Verbrauch von Bio-Erzeugnissen ankommen, um die Landwirtinnen und Landwirte zur Umstellung auf die ökologische/biologische Landwirtschaft zu bewegen und deren Rentabilität und Widerstandsfähigkeit zu erhöhen. Daher werden im Aktionsplan mehrere konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen die Nachfrage angekurbelt, das Verbrauchervertrauen bewahrt und Bio-Lebensmittel den Bürgerinnen und Bürgern nähergebracht werden sollen. Dazu gehört: Information und Kommunikation über die ökologische/biologische Produktion, Förderung des Verbrauchs von Bio-Erzeugnissen, Förderung des Angebots von Bio-Erzeugnissen in öffentlichen Kantinen über das öffentliche Auftragswesen und Ausbau der Verteilung von Bio-Erzeugnissen im Rahmen des EU-Schulprogramms. Die Maßnahmen zielen außerdem darauf ab, Betrug vorzubeugen, das Verbrauchervertrauen zu stärken und die Rückverfolgbarkeit von Bio-Erzeugnissen zu verbessern. Auch Privatunternehmen können eine wichtige Rolle spielen, indem sie etwa «Bio-Gutscheine» an ihre Beschäftigten ausgeben, mit denen diese Bio-Produkte kaufen können.

Ausbau der Produktion

Derzeit wird etwa 8,5 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche in der EU ökologisch/biologisch bewirtschaftet, und beim gegenwärtigen Wachstum würden wir bis 2030 auf 15-18 Prozent kommen. Mit dem Aktionsplan haben wir nun das Instrumentarium, um einen zusätzlichen Impuls zu geben und 25 Prozent zu erreichen. Während der Aktionsplan vor allem auf die Sogwirkung der Nachfrage ausgerichtet ist, bleibt die Gemeinsame Agrarpolitik ein Schlüsselinstrument für die Förderung der Umstellung. Derzeit werden rund 1,8 Prozent der GAP-Mittel (7,5 Milliarden EUR) zur Unterstützung der ökologischen/biologischen Landwirtschaft aufgewendet. Die künftige GAP wird Öko-Regelungen umfassen, die im Zeitraum 2023 bis 2027 – je nach Ausgang der Verhandlungen – mit Mitteln in Höhe von 38 bis 58 Milliarden EUR unterstützt werden. Im Rahmen der Öko-Regelungen kann die Bio-Landwirtschaft gefördert werden.

Jenseits der GAP umfassen die wichtigsten Instrumente die Organisation von Informationsveranstaltungen und Netzwerken zum Austausch bewährter Verfahren, die Zertifizierung von Erzeugervereinigungen (und weniger von Einzelpersonen), Forschung und Innovation, die Nutzung der Blockchain– und anderer Technologien zur Verbesserung der Rückverfolgbarkeit und zur Erhöhung der Markttransparenz, die Stärkung kleiner lokaler Verarbeitungsbetriebe, die Unterstützung für die Organisation der Lebensmittelkette und die Verbesserung der Tierernährung.

Um für die ökologische/biologische Produktion zu sensibilisieren, wird die Kommission einen jährlichen EU-Bio-Tag einführen sowie Preisverleihungen für Spitzenleistungen in allen Bereichen der Bio-Lebensmittelkette organisieren. Außerdem wird die Kommission die Entwicklung von Netzwerken für den Bio-Tourismus über «Bio-Regionen» fördern. «Bio-Regionen» sind Gebiete, in denen Landwirtinnen und Landwirte, Bürgerinnen und Bürger, Fremdenverkehrsunternehmen, Verbände und Behörden bei der nachhaltigen Bewirtschaftung örtlicher Ressourcen nach ökologischen/biologischen Grundsätzen und Verfahren zusammenarbeiten.

Im Aktionsplan wird außerdem darauf verwiesen, dass die ökologische/biologische Aquakultur nach wie vor ein vergleichsweise junger Sektor ist, jedoch erhebliches Wachstumspotenzial besitzt. Mit den in Bälde erwarteten neuen EU-Leitlinien für die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur sollen Mitgliedstaaten und Interessenträger ermutigt werden, den Ausbau der ökologischen/biologischen Produktion in diesem Sektor zu unterstützen.

Stärkung der Nachhaltigkeit

Schließlich soll der Aktionsplan auch die Leistungen der ökologischen/biologischen Landwirtschaft im Hinblick auf die Nachhaltigkeit verbessern. Die entsprechenden Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, den Tierschutz zu stärken, die Verfügbarkeit ökologischen/biologischen Saatguts zu gewährleisten, den CO2-Fußabdruck des Sektors zu verkleinern und den Verbrauch von Kunststoff, Wasser und Energie möglichst weitgehend zu reduzieren.

Außerdem beabsichtigt die Kommission, den Anteil von Forschung und Innovation zu erhöhen und mindestens 30 Prozent der Mittel für Forschungs- und Innovationsmaßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländliche Gebiete für Themen bereitzustellen, die den Bio-Sektor betreffen bzw. für diesen von Belang sind.

Die Kommission wird die Fortschritte aufmerksam verfolgen, in einem jährlichen Follow-up zusammen mit Vertretern des Europäischen Parlaments, der Mitgliedstaaten und der Interessenträger und durch halbjährliche Fortschrittsberichte sowie eine Halbzeitüberprüfung.

Zitate zum Thema von Kommissionsmitgliedern

Der für den europäischen Grünen Deal zuständige Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans sagt: «Die Landwirtschaft ist eine der Hauptursachen für den Verlust an Biodiversität, und der Verlust an Biodiversität ist eine große Bedrohung für die Landwirtschaft. Wir müssen das Gleichgewicht in unserem Verhältnis zur Natur dringend wiederherstellen. Das gilt nicht allein für die Landwirtinnen und Landwirte, sondern für die gesamte Lebensmittelkette. Mit diesem Aktionsplan wollen wir die Nachfrage nach Bio-Erzeugnissen ankurbeln, den Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen, informierte Kaufentscheidungen zu treffen, und die europäischen Landwirtinnen und Landwirte bei der Umstellung unterstützen. Je größer die Fläche, auf der Bio-Landwirtschaft betrieben wird, desto größer ist auch der Schutz der Biodiversität – auf dieser und auf den umliegenden Flächen.»

Der Kommissar für Landwirtschaft Janusz Wojciechowski betont: «Es ist allgemein anerkannt, dass im Bio-Sektor nachhaltige Verfahren angewendet und Ressourcen nachhaltig genutzt werden. Er spielt daher für die Verwirklichung der Ziele des Grünen Deals eine zentrale Rolle. Um das 25 Prozent-Ziel für die Bio-Landwirtschaft zu erreichen, müssen wir dafür sorgen, dass die Nachfrage das Wachstum des Sektors weiter antreibt. Zugleich müssen wir den erheblichen Unterschieden zwischen den Bio-Sektoren der einzelnen Mitgliedstaaten Rechnung tragen. Der Aktionsplan für die ökologische/biologische Produktion beinhaltet Instrumente und Ideen, mit denen für ein ausgewogenes Wachstum des Sektors gesorgt werden kann. Diese Entwicklung wird durch die Gemeinsame Agrarpolitik, Forschung und Innovation sowie durch eine enge Zusammenarbeit mit den wichtigsten Akteuren auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene unterstützt werden.»

Der für Umwelt, Meere und Fischerei zuständige EU-Kommissar Virginijus Sinkevičius erklärt: «Die ökologische/biologische Landwirtschaft bietet viele Vorteile für die Umwelt. Sie trägt zu gesunden Böden, zur Verringerung der Luft- und Wasserverschmutzung und zur Stärkung der Biodiversität bei. Da die Nachfrage in den letzten zehn Jahren schneller gestiegen ist als die Produktion, bietet der Bio-Sektor gleichzeitig auch wirtschaftliche Vorteile für seine Akteure. Der neue Aktionsplan für den Bio-Sektor wird ein entscheidendes Instrument sein, um die in der Biodiversitätsstrategie und der Strategie «Vom Hof auf den Tisch» verankerten Ziele – 25 Prozent Bio-Landwirtschaft und beträchtlicher Ausbau der ökologischen/biologischen Aquakultur – zu erreichen. Die ökologische/biologische Aquakultur wird außerdem im Rahmen der neuen strategischen Leitlinien für eine nachhaltige Entwicklung der Aquakultur in der EU, die in Bälde von der Kommission angenommen wird, weiter gefördert werden.»

20210325-EU-GREEN-DEAL-TARGET

Hintergrund zum Aktionsplan

Für den Aktionsplan wurden die Ergebnisse der von September bis November 2020 durchgeführten öffentlichen Konsultation berücksichtigt, bei der insgesamt 840 Antworten von Interessenträgern und Bürgerinnen und Bürgern eingingen.

Der Aktionsplan wurde in der Strategie «Vom Hof auf den Tisch» und der Biodiversitätsstrategie, die im Mai 2020 veröffentlicht wurden, angekündigt. Mit diesen beiden Strategien, die im Rahmen des europäischen Grünen Deals vorgestellt wurden, soll der Übergang zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen ermöglicht und den Hauptursachen für den Verlust an Biodiversität begegnet werden.

In die an die Mitgliedstaaten gerichteten Empfehlungen für die nationalen GAP-Strategiepläne, die im Dezember 2020 veröffentlicht wurden, hat die Kommission das Ziel aufgenommen, den Anteil der Bio-Landwirtschaft an der landwirtschaftlich genutzten Fläche bis 2030 auf 25 Prozent zu steigern. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, in ihren GAP-Plänen nationale Vorgaben für dieses Ziel festzulegen und vor dem Hintergrund der örtlichen Gegebenheiten und Erfordernisse zu erläutern, wie diese Vorgaben unter Einsatz der GAP-Instrumente erreicht werden sollen.

Die Kommission legte 2018 ihre Vorschläge für die GAP-Reform vor, um einen flexibleren, leistungs- und ergebnisorientierten Ansatz einzuführen, der den örtlichen Gegebenheiten und Erfordernissen Rechnung trägt und gleichzeitig die Nachhaltigkeitsziele auf EU-Ebene anhebt. Die neue GAP ist auf neun Ziele ausgerichtet, die auch die Grundlage für die GAP-Strategiepläne der EU-Länder bilden.

Weitere Informationen in diesem Zusammenhang