Donnerstag, 28. März 2024
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EuGH: Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit erfassen

Luxemburg / LU. (eugh) Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen die Arbeitgeber verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-55/18 fest, über die er in dieser Woche sein Urteil fällte. Dabei obliege es den einzelnen Mitgliedstaaten, die konkreten Modalitäten zur Umsetzung eines solchen Systems, besonders der von ihm anzunehmenden Form, zu bestimmen und dabei gegebenenfalls den Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereichs oder Eigenheiten, sogar der Größe, bestimmter Unternehmen Rechnung zu tragen. Weiterführende Informationen entnehmen Interessenten der nachfolgenden Mitteilung aus Luxemburg (Format PDF | 102 KB).

20190514-EUGH.
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