Freitag, 29. März 2024
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EuGH: Fast alle deutschen Autokreditverträge sind rechtswidrig

Luxemburg / LU. (eb) Nach dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 09. September 2021 steht fest, dass deutsche Autokreditverträge selbst viele Jahre nach Vertragsabschluss noch immer wegen Fehlern in den Vertragsunterlagen über den sogenannten Widerrufsjoker rückabgewickelt werden können. In Deutschland führt der Widerruf des Finanzierungsvertrags mit zum Beispiel der Volkswagen Bank GmbH im Regelfall nicht nur zur Rückabwicklung des Darlehensvertrags, sondern auch des Kaufvertrags über den finanzierten Pkw. Wirtschaftlich führt diese Rückabwicklung beider Verträge zu einem Zugewinn für den Verbraucher, der typischerweise im vierstelligen Bereich liegt.

«Als Faustformel kann man sagen, dass es für Verbraucher um Beträge geht, die sich auf etwa 20 bis 25 Prozent bezogen auf den jeweiligen Fahrzeugkaufpreis belaufen können», erklärt Rechtsanwalt Christian Rugen von Hahn Rechtsanwälte in Hamburg. «Nicht zuletzt Dieselskandal-Geschädigte sollten ihre aus dem neuen EuGH-Urteil erwachsenen Rechte jetzt nutzen.»

Die Medienmitteilung der Kanzlei Hahn bezieht sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das Interessenten auf der EuGH-Website im Gerichtskalender vom 09. September 2021 auffinden – Stichworte «Volkswagen Bank / Volkswagen Bank und Skoda Bank / BMW Bank und Volkswagen Bank». Die mit dem Urteil verbundenen Rechtssachen C-33/20, C-155/20 und C-187/20 lassen den Schluss zu, dass das Landgericht Ravensburg an der Rechtsprechung des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) zweifelte und den Vorgang deshalb dem Europäischen Gerichtshof vorlegte. Der wendete das verbraucherfreundliche EU-Recht an, das über dem Automobilindustrie- und Banken-freundlichen deutschen Recht steht.

Um den Faden der Mitteilung der Kanzlei Hahn wieder aufzunehmen: Verbraucher sollten sich vor Erklärung des Widerrufs anwaltlich über die Einzelheiten des Widerrufsjokers beraten lassen. Eine solche Beratung bietet Hahn Rechtsanwälte derzeit kostenfrei an. Besonders erfährt der Verbraucher, was ihm der Widerrufsjoker oder/und die Rückabwicklungen von Darlehensvertrag und Kaufvertrag unter dem Strich einbringt. Fehler in Vertragsunterlagen hat Hahn Rechtsanwälte bei mehreren Banken gefunden.

Abschließend noch ein Zitat von Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen aus Trier: «Das Urteil des Europäischen Gerichtshof ist ein historischer Sieg zugunsten des Verbraucherschutzes und eine Ohrfeige in Richtung des Bundesgerichts. So sehr wir uns über den Sieg vor dem EuGH freuen, so geschockt sind wir nach wie vor über die europarechtswidrige Entscheidungspraxis des Bundesgerichtshofs in den vergangenen Monaten und dessen beharrliche Weigerung, eine höchstrichterliche Entscheidung des EuGH herbeizuführen. Man könnte fast meinen, die Richter am Bundesgerichtshof wollten es nicht besser wissen. Die Quittung für seine bankenfreundliche Rechtsprechungspraxis hat der BGH mit dem jetzigen Urteil aus Luxemburg erhalten.»

Die Verfahren vor dem EuGH betreffen zwar «nur» Autokreditverträge der Volkswagen Bank und der BMW Bank. Aus der täglichen Arbeit wisse Dr. Lehnen aus Trier allerdings: Die vom EuGH gerügten Fehler finden sich in allen Verbraucherkreditverträgen aller in Deutschland tätigen Banken seit 2010. Es sei kaum ein Kreditvertrag denkbar, der nicht widerrufbar wäre (Foto: pixabay.com).

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