Luxemburg / LU. (eb) Stichworte Bienensterben, Bienenschutz, reihenweise «Notfallzulassungen» für Pestizide aus der Klasse der Neonikotinoide – sowie die Bemühungen der Bayer CropScience AG, das Verbot wegen angeblicher Verfahrensfehler zu Fall zu bringen. Ziemlich viel Stoff auf einmal, der dokumentiert wie schwer es ist, zum Wohl von Mensch und Tier nicht nur Recht zu haben, sondern auch Recht zu bekommen. In Ermangelung einer Mitteilung, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) ruhig hätte verfassen können, gibt es nachfolgend ohne weiteren Kommentar (a) einen Verweis auf die Einlassungen der Bayer CropScience AG und (b) einen Verweis auf das englischsprachige Urteil.
Rechtsmittel der Bayer CropScience AG
EuGH-Urteil in Bezug auf die genannten Einlassungen
Das deutliche Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Verbot von Neonikotinoiden müsse zugleich als Appell verstanden werden, den Missbrauch dieser Insektizide durch Notfallzulassungen für immer zu beenden, sagt Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, in der einzig verfügbaren Mitteilung zum Thema. Es müsse endlich Schluss sein mit der Praxis, immer wieder über Notfallzulassungen geltendes Recht und damit den dahinter stehenden Gedanken des Schutzes unserer Gesundheit und unserer Natur auszuhebeln. Statt sich auf dieses Instrument zu verlassen, müssten sich Behörden, Landwirte und Industrie endlich auf Formen der Landwirtschaft besinnen, die solche Gifte überflüssig machen (Foto: pixabay.com).
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