Freitag, 19. April 2024
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EuGH: verurteilt Deutschland wegen zu hoher NO2-Grenzwerte

Luxemburg / LU. (eugh) Mit seinem Urteil in der Rechtssache C-635/18 hat der Gerichtshof in dieser Woche festgestellt, dass Deutschland dadurch gegen die Richtlinie über Luftqualität verstoßen hat, dass der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) in 26 der 89 beurteilten Gebiete und Ballungsräume vom 01. Januar 2010 bis einschließlich 2016 systematisch und anhaltend überschritten wurde.

Es handelt sich um den Ballungsraum Berlin, den Ballungsraum und den Regierungsbezirk Stuttgart, den Regierungsbezirk Tübingen, den Ballungsraum Freiburg, den Regierungsbezirk Karlsruhe (ohne Ballungsräume), den Ballungsraum Mannheim / Heidelberg, den Ballungsraum München, den Ballungsraum Nürnberg / Fürth / Erlangen, das Gebiet III Mittel- und Nordhessen, den Ballungsraum I Rhein-Main, den Ballungsraum II Kassel, den Ballungsraum Hamburg, Grevenbroich (Rheinisches Braunkohlerevier), Köln, Düsseldorf, Essen, Duisburg / Oberhausen / Mülheim, Hagen, Dortmund, Wuppertal, Aachen, die urbanen Bereiche und den ländlichen Raum im Land Nordrhein-Westfalen, Mainz, Worms / Frankenthal / Ludwigshafen und Koblenz / Neuwied.

Zudem hat Deutschland dadurch gegen die Richtlinie verstoßen, dass der Stundengrenzwert für NO2 in zwei Gebieten, und zwar im Ballungsraum Stuttgart und im Ballungsraum I Rhein-Main, systematisch und anhaltend überschritten wurde.

Überdies hat Deutschland dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie und besonders gegen die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass die Luftqualitätspläne geeignete Maßnahmen vorsehen, damit der Zeitraum der Nichteinhaltung der Grenzwerte so kurz wie möglich gehalten wird, verstoßen, dass keine geeigneten Maßnahmen ergriffen wurden, um ab dem 11. Juni 2010 in allen Gebieten die Einhaltung der Grenzwerte für NO2 zu gewährleisten.

Daher hat der Gerichtshof der Klage der Europäischen Kommission für die genannten Zeiträume in vollem Umfang stattgegeben (Foto: pixabay.com).

20210603-EUGH-NO2.
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