Hamburg. (gj) Manchmal können Unternehmen ihre Steuern nicht mehr zahlen. Welche Auswege das Finanzamt bietet, hat das Magazin «Impulse» anhand von vier Möglichkeiten dargestellt:
Anpassung: Die Höhe der Vorauszahlung für die Einkommensteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer kann nachträglich nach unten korrigiert werden. Ein Antrag wird in der Regel gewährt, wenn der Steuerpflichtige die rückläufige Geschäftsentwicklung belegen kann.
Stundung: Die Zahlung der Steuer kann gestundet werden, wenn allein wegen der Steuerschuld die Existenz des Unternehmens gefährdet wäre. Die Stundung kann formlos beantragt werden und kostet 0,5 Prozent Zinsen pro Monat.
Aufschub: Der Vollstreckungsaufschub gilt als das schlaueste Mittel unter klammen Schuldnern. Er bedeutet eine Ratenvereinbarung mit dem Finanzamt und wird im Einzelfall gewährt, wenn einem Unternehmen vorübergehend das Geld fehlt.
Erlass: Die Steuer kann ausnahmsweise komplett erlassen werden, wenn das Einziehen «nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre». Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Schuldner seinen Lebensunterhalt nicht mehr finanzieren kann und seine wirtschaftliche Schieflage nicht selbst herbeigeführt hat.