Bonn. (ble) Zu den bestehenden 2.607 Einträgen in der Roten Liste der gefährdeten einheimischen Nutzpflanzen nahm die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Jahr 2022 weitere fünf Sorten und Varietäten auf, und zwar den Haunsberger Roggen und Weizen, den Hafer aus Anthering am Haunsberg, die Imperialgerste sowie die Spargelsorte Schwetzinger Meisterschuss.
Der Eintrag in die Rote Liste ist ein Baustein, um die genannten Sortenschätze wieder zurück in die Nutzung zu bringen. Neben der Erfassung in der Roten Liste wurden Saatgutmuster dieser fünf wertvollen Sortenfunde an die Bundeszentrale Genbank des Leibniz-Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) gegeben. So kann ihre Erhaltung langfristig abgesichert werden.
Länderübergreifende Erfolgsgeschichte Laufener Landweizen
Wie aus wenigen Saatgutkörnern einer fast vergessenen Sorte eine Erfolgsgeschichte wurde, zeigt sich beim Laufener Landweizen: Ende der 1990er-Jahre aus wenigen Körnern rekultiviert, entwickelte sich über die Jahre ein deutsch-österreichisches Kooperationsnetzwerk bestehend aus Biobauern, Mühlen, Bäckereien und Brauereien, die dieses Kultur- und Naturerbe erhalten wollen. Im Anbau liefert der Laufener Landweizen zwar nur die Hälfte der üblichen Erträge im biologischen Anbau, doch waren diese auf kargeren Böden bei geringerer Düngung noch relevant und stabil. Durch den hohen Wuchs begünstigt die Sorte zudem die Ackerbegleitflora und liefert viel Stroh.
Förderung für Rote Liste-Sorten in Brandenburg und Sachsen
Die Nutzpflanzenvielfalt hat sich in Deutschland und weltweit erheblich verringert. Deshalb entwickelte das Informations- und Koordinationszentrum für Biologische Vielfalt (IBV) der BLE zusammen mit Fachleuten des Beratungs- und Koordinierungsausschusses für pflanzengenetische Ressourcen im Jahr 2010 die Rote Liste der gefährdeten einheimischen Nutzpflanzen Deutschlands. Damit sollen auch Maßnahmen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung unterstützt werden. Agrarbetriebe in Brandenburg, und seit dem 01. Januar 2023 auch in Sachsen, können zum Beispiel für den Anbau gefährdeter einheimischer Nutzpflanzen aus der Roten Liste Fördermittel über die GAK-Maßnahme «Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen in der Landwirtschaft» beantragen.
Alte Sorten auf dem Feld bieten besondere Potenziale
Das IBV in der BLE führt die Roten Liste der gefährdeten einheimischen Nutzpflanzen Deutschlands. Derzeit sind dort 2.612 Einträge aus den Nutzungskategorien Obst, Gemüse, Getreide, Öl- und Eiweißpflanzen, Zucker, Stärke, Faserpflanzen, Arznei- und Gewürzpflanzen, Genusspflanzen, Futterpflanzen sowie Grünland enthalten. Kooperationen, wie die am Beispiel «Laufener Landweizen» erläutert, müssen nicht nur dem Sortenerhalt dienen, sondern können auch als Grundlage für die Rohstoffsicherung und das Rohstoffmarketing dienen (Foto: BLE – Margarita Kwich).
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