Mannheim. (bgn) Auch Kleinbetriebe müssen die Ergebnisse ihrer Gefährdungsbeurteilungen und die festgelegten Maßnahmen dokumentieren und bei Betriebsprüfungen vorweisen. Die Sonderregelung für Betriebe mit zehn oder weniger Beschäftigten wurde am 25. Oktober 2013 durch den Gesetzgeber aufgehoben. Darüber informiert die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Um diesen Betrieben die Arbeit zu erleichtern, bietet die BGN verschiedene branchenbezogene Praxishilfen zur Gefährdungsbeurteilung. Sie enthalten Checklisten, die ausgefüllt als Dokumentation gelten. Für telefonische Anfragen hat die BGN zudem eine Hotline unter der Rufnummer 0621/4456-3517 eingerichtet.
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