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20180917-REGENSCHIRM

Gersthofer Backbetriebe: die einzig richtige Entscheidung

München. (usp) Der Untergang der Gersthofer Backbetriebe erfolgt in atemberaubender Geschwindigkeit. Am 01. Dezember eröffnete das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gersthofer Backbetriebe. Am 05. Dezember erklärte Ihnen backnetz:eu, weshalb die Zerschlagung und Abwicklung der gesamten Bäckereigruppe wahrscheinlich sind. Am 06. Dezember trat Insolvenzverwalter Dr. Dipl.-Kfm. Max Liebig aus München vor die Belegschaft und verkündete tatsächlich die sofortige Stilllegung des Betriebs. So schmerzhaft das auch ist: Damit traf der Insolvenzverwalter die einzig richtige Entscheidung. Der Pleite vorausgegangen war ein Schutzschirmverfahren nach Paragraf 270b InsO (siehe September). Die Erörterung «Auf den Schutzschirm folgt die Insolvenz» vom 05. Dezember liefert Ihnen die Hintergründe, weshalb die Gersthofer Backbetriebe in die Regelinsolvenz rutschen und mit Mann und Maus untergehen mussten.

Der Serafin Unternehmensgruppe als Muttergesellschaft seit dem Jahreswechsel 2014/2015 wollen wir den guten Willen nicht absprechen. Die hat aber nur schwer das Tempo realisiert, in dem sich die backenden Branchen seit geraumer Zeit verändern. Ihr fehlte die Zeit, mit dem Boden der Tatsachen grundsätzlich Kontakt aufzunehmen. In der Folge konnten die Gersthofer Backbetriebe ihre Gefährdung nur unscharf erkennen. Das Unternehmen hatte keine Instrumente installiert, die es ihm erlaubt hätten, Vorboten früh genug zu erkennen und gegenzusteuern (Foto: pixabay.com).

Nachtrag: Jüngsten Meldungen nach zu urteilen lassen die Entwicklungen die Serafin Unternehmensgruppe nicht kalt. Wie die Gruppe am Donnerstag mitteilt, hat sie eine freiwillige finanzielle Unterstützung für alle Mitarbeitenden der Gersthofer Backbetriebe beschlossen. Eine solche Unterstützung durch den Gesellschafter stelle im Fall von Insolvenzen eher die Ausnahme dar. Insgesamt werde Serafin einen Betrag von über 1,5 Millionen Euro für die Mitarbeitenden zur Verfügung stellen. Details entnehmen Interessenten der Stellungnahme «Serafin stellt 1,5 Millionen Euro bereit» (2018-12-14).