Dienstag, 16. April 2024
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Glyphosat: Neue Bestimmungen für die Anwendung

Braunschweig. (bvl) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat neue Anwendungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat festgesetzt. Sie begrenzen den Wirkstoffaufwand pro Jahr und präzisieren die zugelassenen Spätanwendungen in Getreide. Mit glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln dürfen innerhalb eines Kalenderjahrs auf derselben Fläche nur noch maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 90 Tagen durchgeführt werden; dabei dürfen insgesamt nicht mehr als 3,6 Kilogramm Wirkstoff pro Hektar und Jahr ausgebracht werden. Eine weitere Bestimmung besagt, dass Spätanwendungen in Getreide nur auf Teilflächen erlaubt sind, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen respektive Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Beerntung sonst nicht möglich wäre. Die Anwendungsbestimmungen gelten ab sofort, auch für bereits gekaufte Pflanzenschutzmittel.

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