Berlin. (eb / bmel) Wie wir wissen, stand die EU-Kommission in dieser Woche vor einer wichtigen Entscheidung: Wird das meistverkaufte Pflanzenschutzmittel in der Europäischen Union für weitere fünf Jahre zugelassen oder nicht? Die Weisungslage der Bundesregierung sah vor, dass sich Deutschland bei dieser Abstimmung enthält. Über genau diese Richtlinie setzte sich Bundesminister Christian Schmidt (BMEL) hinweg, als er der Zulassungsverlängerung zustimmte. In Probeabstimmungen hatten sich deutsche Vertreter stets an die erwähnte Richtlinie gehalten. Was den Bundesminister geritten hat, mitten in sensiblen innenpolitischen Zeiten plötzlich «rein sachorientiert» zu handeln, kann nur er erklären. Seine Stellungnahme vom 27. November:
Stellungnahme zur Entscheidung über die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat
«Die lange Diskussion über die Zulassungsverlängerung des Pflanzenschutzmittels Glyphosat wurde heute auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse fachlich entschieden. Mit der Zustimmung Deutschlands habe ich wichtige Verbesserungen, zum Beispiel für die Pflanzen- und Tierwelt durchgesetzt».
«National werden wir darüber hinaus zusätzliche Maßnahmen im Sinne einer restriktiveren Anwendung ergreifen. Ohne die Zustimmung Deutschlands wäre Glyphosat auch ohne diese Verbesserungen von der EU-Kommission zugelassen worden. Mit der heutigen Entscheidung habe ich mehr durchgesetzt, als in der Sache jemals von den Beteiligten Ressorts gefordert worden ist».
«Mit unserer heutigen Zustimmung zur weiteren Zulassung von Glyphosat für fünf Jahre konnten wir wichtige Bedingungen durchsetzen:
- Wiederaufnahme der Biodiversitätsklausel, die wir bereits im letzten Jahr – auch mit dem Bundesumweltministerium – verhandelt haben und damit die Stärkung der Rolle von Biodiversität und Tierwelt
- Aufklärung der unterschiedlichen Einschätzungen der WHO-Gremien im Hinblick auf die gesundheitlichen Gefahren für den Menschen
- Prüfung der Optimierungsmöglichkeiten des Genehmigungsverfahrens für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe durch die EU-KOM und Erstellung eines Berichtes dazu».
«Die EU-Kommission hätte sich ohnehin für die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat entschieden. Die Kommission hätte damit den Wirkstoff ohne diese Bedingungen verlängert. National werden wir darüber hinaus zusätzliche Maßnahmen im Sinne restriktiverer Anwendungen ergreifen».
«Meine Position war immer: Wenn eine wissenschaftliche Grundlage vorhanden ist, gibt es einen Anspruch auf die weitere Nutzung von Glyphosat. Nach wie vor liegen keine wissenschaftlichen Gründe dafür vor, die weitere Nutzung von Glyphosat zu untersagen. Politik muss solche Fragen nach belastbaren Gesichtspunkten entscheiden. Mit dem, was wir heute durch unsere Teilnahme an der Abstimmung erreicht haben, wird nicht zuletzt auch den Belangen der teils öffentlich geführten Diskussion Rechnung getragen» (Foto: pixabay.com).
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