Hannover. (biv) Der Gesamtvorstand des Bäckerinnungsverbands Niedersachsen / Bremen (BIV) fordert die niedersächsische Landesregierung erneut auf, die geplante Verordnung über Gebühren für den Verbraucherschutz und die Veterinärverwaltung (GOVV) nicht in Kraft zu setzen. In einer Resolution wirft der Gesamtvorstand der Landesregierung in Hannover unverantwortliches Handeln vor, weil die beabsichtigte Gebührenerhebung für anlasslose Kontrollen nicht auf rechtlich sicherem Boden stehe. Der BIV verweist in diesem Zusammenhang auf die anhaltende kontroverse Diskussion des Themas auf EU-Ebene, verfassungs- und datenschutzrechtliche Bedenken hin und bezichtigt die Landesregierung und das federführende Verbraucherschutzministerium «einer falschen Signalsetzung aus verbraucherpolitischer Sicht». Die handwerklichen Bäckereien in Niedersachsen könnten die «nachhaltig finanzielle Belastung» nicht mehr allein tragen. Die Verordnung würde daher auch zu einer Belastung der Verbraucher führen. Mit der Verabschiedung der Resolution hat der Gesamtvorstand des BIV zugleich seine regionalen Innungen sowie deren Mitgliedsbetriebe aufgerufen, ihren Protest bei den Parteienvertretern ihrer Regionen im Landtag und im Bundestag verstärkt deutlich zu machen. Der Verband, landesweite Spitzenorganisation von mehr als 600 Innungsbäckereien, befürchtet bei der erwarteten Gebührenbelastung unter anderem einen rapiden Anstieg des Betriebssterbens, eine zusätzliche Benachteiligung von Bäckereien in ländlichen Regionen und negative Auswirkungen auf die Beschäftigten- und Ausbildungsbilanz, in der das Handwerk bisher als stabilisierender Partner anerkannt wurde.
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