Bad Honnef. (zvk) Nach langen Jahren der Beschäftigung im bundesdeutschen Bäckerhandwerk winkt der wohlverdiente Ruhestand mit dem Rentenanspruch gegen die Rentenversicherung. Doch für viele Beschäftigte des Bäckerhandwerks gibt es eine weitere finanzielle Unterstützung seitens der Zusatzversorgungskasse (ZVK) mit Sitz in Bad Honnef. Die ZVK befindet sich zwar seit 2003 in der Abwicklung, neue Ansprüche können also nicht mehr entstehen, viele Beschäftigte unterstützt sie jedoch nach wie vor mit einer kleinen Zusatzrente, sofern die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.
Ob diese Voraussetzungen vorliegen, können die Betroffenen vorab selbst prüfen. Anspruchsberechtigt sind alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer in Bäckereibetrieben, gleich welche Funktion sie dort ausüben. Auch Familienangehörige gehören zu dem Kreis der Anspruchsberechtigten, wenn sie in einem Arbeitnehmerverhältnis zum Betriebsinhaber stehen.
Als weitere Voraussetzungen müssen Anspruchsberechtigte zehn Jahre in ein und demselben Bäckereibetrieb bis zum 31. Januar 2003 beschäftigt gewesen sein und ihr 35. Lebensjahr entweder bei Ausscheiden aus diesem Betrieb oder bei Beschäftigung über den 31. Januar 2003 hinaus spätestens am 31. Januar 2003 vollendet haben. Sollte das Ausscheiden aus diesem Betrieb bereits vor dem 21. Dezember 1974 erfolgt sein, entfällt ein Anspruch. Zuletzt muss der Anspruchsteller Rentner sein, also wegen voller Erwerbsminderung (Erwerbsunfähigkeitsrente) oder Altersrente (Altersruhegeld) Ansprüche gegen die gesetzliche Rentenversicherung haben.
Weitere Informationen können auf der Homepage des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks unter dieser Adresse eingesehen werden. Die ZVK steht allen Anspruchsstellern auch direkt zur Verfügung: Fragen können postalisch an die Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten des Deutschen Bäckerhandwerks VVaG, Bondorfer Straße 23 in 53604 Bad Honnef oder per Telefon (02224/7704-0) sowie E-Mail: zvk@baeckerhandwerk.de gestellt werden.
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