Freitag, 19. April 2024
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Health-Claims: Verordnung ist in Kraft getreten

Berlin. (bmelv) Die Europäische Kommission hatte im Mai eine Liste mit 222 gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Alle nicht zugelassenen – bis auf die noch nicht abschließend geprüften – Health Claims sind seit dem 14. Dezember auf Lebensmittelverpackungen verboten. Die Liste enthält zum Beispiel Angaben über die Rolle von Calcium für gesunde Knochen oder von Vitamin C für das Immunsystem. Für die Verbraucher/innen in der EU bedeutet dies einen großen Schritt in Richtung mehr Transparenz. Sie können sich in Zukunft darauf verlassen, dass gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel überall in der EU wissenschaftlich fundiert sind. Verbraucher werden somit bei der Auswahl von Lebensmitteln besser vor Irreführung und Fehlkäufen geschützt. Denn meist sind Lebensmittel mit Gesundheitsnutzen teurer als «normale» Lebensmittel. Gerade für Lebensmittel, die einen besonderen Zusatznutzen ausloben, gilt: Was draufsteht, muss auch stimmen. Alle zugelassenen Angaben sind im EU-weiten Unionsregister für jedermann zugänglich gespeichert. Das Register der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel ist über die Website der EU-Kommission zugänglich. Dort sind auch die Angaben einsehbar, die den Zulassungsprozess nicht überstanden haben. Weitere Erläuterungen und Recherchetipps gibt der BMELV-Beitrag «Neue Regelungen zu gesundheitsbezogenen Angaben».

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