Wiesbaden. (hmuelv) Mit seinem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) das Vorgehen der hessischen Gentechnikbehörde gegen die ungenehmigte Aussaat von gentechnisch verändertem Saatgut bestätigt. «Das Gericht hat damit klare Grenzen für die grüne Gentechnik gezogen. Bestätigt wurde nicht nur die bisherige Behördenpraxis, sondern darüber hinaus unsere Forderung nach klaren Regeln für das Nebeneinander von Landwirtschaft mit und ohne Gentechnik», erklärt Hessens Umweltministerin Lucia Puttrich (HMUELV). Die Richter hielten zugleich an der Nulltoleranz für gentechnisch verunreinigtes Saatgut fest. Besonders stellte das Gericht klar, dass der Grundsatz der Nulltoleranz auch dann gilt, wenn das Saatgut nur zu geringen Teilen gentechnisch verändert ist und der Landwirt bei der Aussaat keine Kenntnis von dieser Belastung hatte.
«Wir werden auch weiterhin alles tun, um zu verhindern, dass sich die Zufallsnachkommen gentechnisch veränderter Pflanzen ohne die erforderliche Genehmigung auf unseren Äckern ausbreiten. Mit oder ohne Gentechnik – das wollen wir auch in Zukunft nicht dem Zufall überlassen. Hessens Landwirte und Verbraucher werden diese Frage weiterhin frei entscheiden können», sagt Puttrich.
Keine gentechnisch veränderten Pflanzen seit 2008 in Hessen angebaut
Seit 2008 werden in Hessen keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut. Freisetzungen zu Forschungszwecken und Sortenversuche fanden in Hessen zuletzt 2007 statt. In Deutschland ist gegenwärtig ausschließlich die gentechnisch veränderte Kartoffel Amflora zum Anbau zugelassen, europaweit zusätzlich noch der in Deutschland seit 2009 verbotene gentechnisch veränderte Mais MON 810.
Hierzulande eingesetztes konventionelles Saatgut wird aber häufig außerhalb Europas produziert, wo die so genannte grüne Gentechnik weiter verbreitet ist und auch eigentlich gentechnikfreie Saat leicht mit gentechnisch veränderter Ware in Berührung kommen kann.
In einem solchen Fall hatte das Regierungspräsidium Gießen im Juli 2007 einem Landwirt aufgegeben, ein Rapsfeld umzubrechen und die gesamte Aussaat zu vernichten. Die gegen diese Anordnung gerichtete Klage des Landwirts, der die Verunreinigung des Saatguts mit gentechnisch veränderten Organismen grundsätzlich bestritt und außerdem vortrug, von einer etwaigen Verunreinigung jedenfalls nichts gewusst zu haben, war in erster Instanz erfolglos. In zweiter Instanz gab der Hessische Verwaltungsgerichtshof dem Landwirt Anfang 2011 recht. Diese Entscheidung wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben.