Sonntag, 3. Dezember 2023
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IGZ: Zeitarbeits-Mindestlohn ist beschlossen

Münster. (igz) Das Bundeskabinett hatte im Dezember noch die Festsetzung eines Mindestlohns für die Zeitarbeitsbranche beschlossen. Auf Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) beschloss das Kabinett eine Vorlage, die in der Zeitarbeit zunächst eine Lohnuntergrenze von 7,01 Euro im Osten und 7,89 Euro im Westen festlegt. In der Zeitarbeit sind deutschlandweit mehr als 900.000 Arbeitnehmer beschäftigt. Zum 01. November 2012 steigt das Mindeststundenentgelt im Osten auf 7,50 Euro und im Westen auf 8,19 Euro. Der nach dem Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärte tarifliche Mindestlohn ist für alle in Deutschland beschäftigten (Zeit-) Arbeitskräfte bindend. Er verhindert damit zudem Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten von Unternehmen, die existenzsichernde Löhne zahlen. Der Zuzug von Zeitarbeitern aus anderen Ländern zu Dumpinglohn-Bedingungen ist zum Beispiel nicht mehr möglich, heißt es in einer Mitteilung des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) aus Münster.

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