Berlin. (zdh / ua) Die Große Koalition hat sich darauf verständigt, Betrieben bis zu 500.000 Euro Umsatz in ganz Deutschland rückwirkend zum 01. Januar 2009 die Ist-Versteuerung zu ermöglichen. Das heißt: Machen die Betriebe weniger als 500.000 Euro Umsatz per Annum, müssen sie die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abführen, wenn der Kunde die Rechnung auch bezahlt hat. Die Grenze liegt in Ostdeutschland bereits auf diesem Niveau, im Westen allerdings bei 250.000 Euro. Der Fiskus verzichtet damit zunächst auf zwei Milliarden Euro Einnahmen, die in 2012 jedoch nachgezahlt werden sollen. «Dies ist eine sehr gute Nachricht für die Betriebe des Handwerks», sagt ZDH Generalsekretär Hanns-Eberhard Schleyer in einer Pressemeldung. Diese Maßnahme helfe, manche Insolvenz zu vermeiden. Auch der DIHK lobt die Entlastung. «Das schont Liquidität und hilft gerade kleineren und mittleren Unternehmen in der Krise», ist sich DIHK-Präsident Heinrich Driftmann sicher.