Bonn. (bsi) Bald können Hersteller ihre IT-Produkte mit dem IT-Sicherheitskennzeichen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auszeichnen und damit zusichern, dass ihre Produkte bestimmte Sicherheitseigenschaften besitzen. Nutzer erhalten beim Erwerben von Informationstechnik durch das IT-Sicherheitskennzeichen wichtige Informationen zur IT-Sicherheit eines Produkts.
Mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 hat das BSI den Auftrag erhalten, ein freiwilliges IT-Sicherheitskennzeichen einzuführen. Das IT-Sicherheitskennzeichen schafft Transparenz für Verbraucher respektive Anwender: Es ist ein Kennzeichen, mit dem grundlegende Sicherheitseigenschaften digitaler Produkte auf einen Blick erkennbar werden. Denn während mehr und mehr Gegenstände und Anlagen mit dem Internet und mit anderen smarten Dingen vernetzt werden, ist es für Konsumenten immer schwieriger zu beurteilen, welche Geräte und Dienste welche Sicherheitseigenschaften besitzen (Foto: BSI).