Freitag, 11. Oktober 2024
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Klimaschutzprogramm 2023 setzt Maßnahmen in der Landwirtschaft fort

Berlin. (bmel) Die Bundesregierung hat das vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgelegte Klimaschutzprogramm 2023 der Bundesregierung beschlossen. Im Sektor Landwirtschaft werden die bereits laufenden erfolgreichen Maßnahmen zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes fortgeführt und verstetigt. Dies gilt insbesondere für die weitere Reduzierung der Emissionen aus der Düngung sowie aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung.

Im Bereich natürlicher Klimaschutz ist das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz die Hauptmaßnahme, um natürliche Senken von Kohlenstoff und Biodiversitätsschutz voranzubringen. Dazu gehören Humusaufbau und -erhalt, Moorbodenschutz und gegen den Klimawandel widerstandsfähigere Wälder.

Der Landwirtschaftssektor hält seine im Klimaschutzgesetz festgelegten Ziele derzeit umfassend ein. 2022 belief sich der Ausstoß von Treibhausgasen aus der Landwirtschaft auf 61,6 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente, das waren 6,4 Millionen Tonnen weniger als vorgesehen. Bis 2030 soll der Ausstoß auf 56 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente sinken.

Der Großteil der Emissionen der Landwirtschaft besteht aus Lachgas, das durch den Abbau von Stickstoffdüngern entsteht, sowie aus Methan, das bei Verdauungsprozessen von Wiederkäuern entsteht. Auch bei der Lagerung von Gärresten bei Biogasanlagen oder Gülle kann Methan entweichen. Schon das Klimaschutzprogramm 2030 setzte hier an mit Maßnahmen zur Senkung der Stickstoffüberschüsse, mehr Vergärung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und dem Ausbau des Ökolandbaus. Letzteres wurde durch das Ziel der Bundesregierung, 30 Prozent Ökolandbau bis 2030 zu erreichen, bereits weiter gestärkt. Das Klimaschutzprogramm 2023 schreibt die erfolgreichen bisherigen Maßnahmen im Landwirtschaftssektor nun fort und baut sie zusätzlich aus, denn bis 2030 sind weitere Reduktionen der Treibhausgasemissionen nötig.

Die geplanten Maßnahmen im Klimaschutzprogramm 2023 im Einzelnen:

  • Klima- und tiergerechte Nutztierhaltung und nachhaltige Lebensmittelkette
  • Verbesserte Datenverfügbarkeit bei der landwirtschaftlichen Düngung
  • Prüfung der Anpassung von Qualitätsparametern zur Backweizenbewertung und der Etablierung bei der aufnehmenden Hand zur Einsparung von Stickstoff-Qualitätsgaben bei der Backweizenerzeugung
  • Weiterentwicklung des Förderprogramms zur Erhöhung der Energieeffizienz
  • Erarbeitung einer Ernährungsstrategie der Bundesregierung
  • Weitere Reduzierung der Lebensmittelverschwendung