Frankfurt / Main. (ag) Verlässt ein Arbeitnehmer für mehrere Stunden seinen Arbeitsplatz, ohne dies anzuzeigen, kann ihm vom Arbeitgeber fristlos gekündigt werden. Zu diesem Urteil kam das Arbeitsgericht Frankfurt am Main (AZ: 1 Ca 5687/06). Im konkreten Fall hatte ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz ohne Betätigung der Stechuhr für drei Stunden verlassen, um seine Steuererklärung abzugeben. Das Gericht sah in diesem Verhalten einen Betrugsversuch. Da der Arbeitnehmer wissen sollte, dass ein solches Vorgehen nicht akzeptabel ist, müsse der Arbeitgeber ihm vor einer Kündigung auch nicht mehr abmahnen.
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