Montag, 14. Oktober 2024
Deutsch Englisch

Landesregierung und Handwerk verständigen sich auf «Niedersächsische Meisterprämie» von 4.000 Euro

Hannover. (lmw) Niedersachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Olaf Lies hat sich mit Vertretern der Handwerkskammern und Unternehmensverbände Handwerk auf eine «Niedersächsische Meisterprämie» verständigt. Alle Meisterinnen und Meister, die seit dem 01. September 2017 ihre Prüfung erfolgreich abgelegt und ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Niedersachsen haben, sollen eine Anerkennungsprämie von 4.000 Euro bekommen. Insbesondere wird sich das Land dafür einsetzen, dass im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsgesetzes (AFBG) die Meisterausbildungskosten zukünftig vollständig als Zuschuss übernommen werden.

Landesminister Olaf Lies: «Während Anfang der 2000er Jahre in Niedersachsen noch über 3.000 Personen eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, ist diese Zahl in 2016 auf weniger als 2.200 gesunken. Dies führt bei den zulassungsbeschränkten Gewerken dazu, dass gut ausgebildete Fachkräfte fehlen. Ein besonderes Problem ist der Mangel an geeigneten Nachfolgerinnen und Nachfolgern, wenn zum Beispiel altersbedingt die Betriebe in jüngere Hände übergeben werden sollen. Bei den zulassungsbeschränkten Handwerken ist dafür eine Meisterqualifikation erforderlich. Der Rückgang, der durch Meisterinnen respektive Meister geführten Betriebe, hat auch zur Folge, dass die Zahl der Auszubildenden im zulassungsfreien Handwerk gravierend gesunken ist».

Lies weiter: «Deswegen brauchen wir einen Berufsausbildungspakt in Deutschland. Wir müssen uns in der nächsten Legislaturperiode auf ein Konzept und auf Maßnahmen zur Stärkung der beruflichen Bildung verständigen. Ein wichtiges Instrument ist, einen spürbaren Anreiz zu schaffen, um mehr junge Menschen im Handwerk für eine Meisterqualifizierung und -prüfung zu gewinnen. Deshalb haben wir uns heute auf eine «Niedersächsische Meisterprämie» von 4.000 Euro verständigt. Die dafür notwendigen Finanzmittel sollen in einem Nachtragshaushalt 2018 verankert werden. Diese Prämie soll allen niedersächsischen Meisterinnen und Meistern im Handwerk gewährt werden, die nach dem 01. September 2017 ihre Meisterprüfung abgelegt haben. Darüber hinaus ist es an der Zeit, die Gleichwertigkeit der beruflichen und akademischen Aus-, Fort- und Weiterbildung auch bei der finanziellen Unterstützung herzustellen. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die Gebührenfreistellung der Aufstiegsfortbildung. Da durch die Abschaffung der Studiengebühren am Anfang der Legislaturperiode die akademische Ausbildung bereits kostenfreigestellt wurde, ist es jetzt konsequent, die Aufstiegsqualifizierungen vollständig von den Gebühren zu befreien. Deshalb fordert das Land Niedersachsen, dass der Bund das Aufstiegsfortbildungsgesetz so ändert, dass eine 100-prozentige Förderung erfolgt. Bisher werden Zuschüsse in Höhe von 40 Prozent gewährt, bei bestanderer Prüfung sind es insgesamt rund 64 Prozent. Falls dies nicht im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung stehen sollte, wird Niedersachsen eine entsprechende Bundesratsinitiative aufnehmen».

«Damit sind wir nun endlich auf dem richtigen Weg zu der immer wieder vom Handwerk geforderten Gleichstellung der akademischen und beruflichen Bildung», zeigten sich NHT-Präsident Mike Schneider und NHT-Vizepräsident Karl-Wilhelm Steinmann zufrieden. Dem Abstimmungsgespräch vorangegangen, war der fraktionsübergreifende einstimmige Landtagsbeschluss vom 08. August 2017, der eine vollständige Befreiung der angehenden Meisterinnen und Meister von den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und anderer Aufstiegsfortbildungen zum Ziel hat. Dieses setzt eine Änderung des Aufstiegsfortbildungsgesetzes, des sogenannten Meister-Bafögs, voraus, für die die Bundesebene zuständig ist.

NHT-Präsident Schneider dazu: «Die AFBG-Reform muss baldmöglichst umgesetzt werden, damit alle Meisterinnen und Meister in den Genuss einer vollen Förderung kommen. Es ist gut, dass alle Parteien im niedersächsischen Landtag dem Antrag zugestimmt haben». Beide Handwerksvertreter erwarten deshalb von allen Parteien, dass sie sich schnell für eine bundesweite Regelung, das heißt für eine 100-prozentige Zuschussförderung im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsgesetzes einsetzen.

«Nur über das AFBG lässt sich die Intention des niedersächsischen Antrages vollumfänglich umsetzen. Jegliche Unsicherheit bezüglich einer Förderung muss vermieden werden, um keine Warteschleifen entstehen zu lassen», ergänzt Steinmann.

In dem gemeinsamen Gespräch wurde das schnelle Handeln von Wirtschaftsminister Olaf Lies ausdrücklich gelobt. «Die niedersächsische Anerkennungsprämie ist ein Zeichen und ein echter Anreiz für junge Menschen, die Meistervorbereitung und die Meisterprüfung im Sinne einer Karriere im Handwerk in Angriff zu nehmen. Die Perspektiven im Handwerk bis hin zu einer Existenzgründung oder der Übernahme eines bestehenden Handwerksunternehmens sind ausgesprochen gut. Für viele ehrgeizige junge Menschen wird mit der Herstellung von mehr Gleichwertigkeit dem beruflichen gegenüber dem akademischen Werdegang eine echte Alternative geboten», waren sich die Gesprächspartner einig.

Hintergrundinformation

Der Meisterbrief regelt nach der Handwerksordnung den qualifikationsgebundene Zugang zu 41 Gewerken. Mit der Meisterausbildung wird die Berechtigung zum selbstständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks erworben. Zudem bilden Meisterbetriebe die Basis der dualen Ausbildung.

Für eine Unterstützung der Meisterausbildung gibt es durch das Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsförderung (AFBG) bereits ein gesetzliches Instrument, das unabhängig vom persönlichen Einkommen einen Anspruch auf Zuschüsse und Darlehen für den Maßnahmebeitrag der Aufstiegsfortbildung gewährt. 22 Prozent der Förderung wird von den Ländern getragen. Den Rest trägt der Bund. Von den gemäß AFBG-förderfähigen Ausgaben sind nach erfolgreicher Prüfung letztendlich rund 36 Prozent der Kosten von der Meisterin oder dem Meister selbst zu tragen. Falls die Meisterin oder der Meister einen Betrieb gründet und nach Gründung mindestens einen Mitarbeitenden einstellt, vermindert sich der Eigenbeitrag auf 25 Prozent.