Mittwoch, 17. April 2024
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Lebensmittelrecht: Marburger Symposium fand großen Anklang

Bonn. (bmi) Die Forschungsstelle für Europäisches und Deutsches Lebens- und Futtermittelrecht der Philipps-Universität Marburg veranstaltete Ende November ihr 2. Marburger Symposium zum Lebensmittelrecht; diesmal in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Thema des Symposiums war das neu eingeführte Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Neun Referenten beleuchteten die oftmals problematische Handhabung des VIG in der Praxis, sowohl aus den Blickwinkeln der Wirtschaft und Behörden, sowie aus Sicht der Wissenschaft und Rechtsprechung. Nahezu 200 Teilnehmer folgten der Einladung der Forschungsstelle und tauschten sich in angeregten Diskussionen über die bestehenden Unsicherheiten im Umgang mit dem neuen Gesetz aus.

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Rund 200 Teilnehmer/innen nahmen Ende November am 2. Marburger Symposium zum Lebensmittelrecht teil.

Als einer der Gründe für die Schwierigkeiten wurde die Diskrepanz zwischen dem Leitbild eines auf eine rationale Kaufentscheidung bedachten Verbrauchers einerseits und der Realität der derzeitigen Antragsbegehren durch Organisationen herausgearbeitet. Die Frage, wie hoch das Informationsinteresse derartiger Intermediäre einzustufen ist und ob bei einem voraussetzungslos gewährten Anspruch dieses Interesse in einen Abwägungsprozess mit den Belangen des betroffenen Unternehmers gesetzt werden darf, wurde auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts intensiv diskutiert. Andere Vorträge beschäftigten sich mit der Übertragbarkeit von Rechtsgedanken aus anderen Informationsgesetzen auf das VIG sowie mit den Grenzen der Auskunftspflicht durch öffentliche Interessen. Ein intensiver Meinungsaustausch fand zu der Frage statt, wie mit sehr weit gefassten Auskunftsbegehren umzugehen ist, und wie ein Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Auskunftsverfahren gewährleistet werden kann.

Auch wenn bei vielen Fragen erst die Rechtsprechung eine gewisse Rechtssicherheit bringen kann, haben die Teilnehmer eine Fülle wichtiger Anregungen für ihre tägliche Arbeit beim Umgang mit Auskunftsbegehren erhalten. Dabei sind die genaue Verortung der Probleme und ein Blick auf die unterschiedlichen Standpunkte eine wichtige Entscheidungshilfe, weil im Verwaltungsvollzug vielfach eine Entscheidung getroffen werden muss, ohne die Konkretisierung des Gesetzes durch die Rechtsprechung abwarten zu können.

Im Rahmen des festlichen Abendprogramms wurden zudem die Abschlusszertifikate der 3. Lebensmittelrechtsakademie an die 48 Teilnehmer durch RA Amin Werner, 1. Vorsitzender des Vereins zur Förderung der Forschungsstelle, sowie Prof. Dr. Wolfgang Voit, dem Sprecher der Forschungsstelle, verliehen. Die «Alumni-Familie», sagte Werner, sei somit auf mittlerweile 130 Absolventen angewachsen.

Ausgezeichnet wurden auch dieses Jahr sechs Teilnehmer für herausragende Leistungen im Rahmen der Akademie. Die Ausgezeichneten bekamen durch Amin Werner sechs Stipendien in Höhe der Teilnahmegebühr verliehen, welche durch Lebensmittelunternehmen sowie Verbänden der Lebensmittelwirtschaft zur Verfügung gestellt werden. Die Stipendiengeber und die Stipendiaten der Lebensmittelrechtsakademie 2008 lauten:

Ireks GmbH Sabine Eckert
Verband der Backmittel- und Backgrundstoffhersteller e.V. Katrin Franke
Verband der Backmittel- und Backgrundstoffhersteller e.V. Michaela Haase
Jung Zeelandia GmbH Veronika Ragaller
Jung Zeelandia GmbH Phillip Rektorschek
Verband Deutscher Großbäckereien e.V. Stefan Todt

Die nächste Lebensmittelrechtsakademie findet in den Wochen vom 21. September bis 25. September 2009, 02. November bis 06. November sowie vom 30. November bis 04. Dezember statt und findet ihren feierlichen Abschluss mit dem 3. Symposium zum Lebensmittelrecht am 04. Dezember 2009 (Quelle).

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