Detmold. (agf) Das Ernährungsbewusstsein der Menschen ist in den letzten Jahren gestiegen. Eine Kennzeichnung der Lebensmittel ist nicht nur gesetzlich gefordert, sondern gehört auch zu einem fairen Umgang mit den Verbrauchern. Die Arbeitsgemeinschaft Getreideforschung (AGF) hat deshalb bei ihrem 24. Lebensmittelrechtstag das Thema «Kennzeichnung» in den Mittelpunkt gestellt und damit den Nerv der Zeit getroffen: 150 Teilnehmer aus ganz Deutschland waren der Einladung auf den Detmolder Schützenberg gefolgt, um sich in zahlreichen Fachvorträgen zu Neuerungen des Lebensmittelrechts zu informieren.
Sechs der 16 Vorträge beschäftigten sich mit dem Thema «Kennzeichnung». So berichtete etwa Annette Neuhaus aus Detmold, Obfrau der Arbeitsgruppe «Lebensmittelüberwachung» in der Gesellschaft Deutscher Chemiker, über die jüngsten Beschlüsse der ALS, ein Zusammenschluss Lebensmittelchemischer Sachverständiger. Darf ein Einzelhändler zum Beispiel das Mindesthaltbarkeitsdatum ändern? Ja, wenn er es gut begründen kann. Und darf die Nährwerttabelle auf einer Verpackung auch mehrspaltig sein? Die Antwort der ALS fiel auch hier positiv aus. Die angeregten Diskussionen im Publikum machten deutlich, wie ernst die Tagungsteilnehmer aus Back- und Mühlengewerbe, Lebensmittelüberwachung, Hochschulen und Verbänden den Verbraucherschutz nehmen.
Dass die Rechtslage dennoch nicht immer eindeutig ist, machte Rechtsanwalt Dr. Matthias Wiemers anhand des Beispiels «Analog-Käse-Skandal» klar, in dessen Folge die Geschäftsordnung der Lebensmittelbuch- Kommission im Sommer 2016 geändert wurde. Weitere Vorträge beschäftigten sich mit Themen, die in den Medien immer wieder auftauchen: Zusatzstoffe, neuartige Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel, ebenso wie die aktuelle Rechtslage zu Acrylamid.
Aktuelle Infos aus Brüssel hatte Rechtsanwalt Peter Loosen im Gepäck: Er verschaffte dem Fachpublikum einen Überblick über die aktuellen europäischen und nationalstaatlichen Regelungsinitiativen im Lebensmittelrecht. Thomas Böhm aus Chemnitz analysierte aktuelle Urteile der deutschen Gerichte.
Tobias Schuhmacher, Hauptgeschäftsführer der AGF zieht eine positive Bilanz des Lebensmittelrechtstages: «Auch in diesem Jahr beweist die Fülle an unterschiedlichen Vortragsthemen, dass das Lebensmittelrecht sehr komplex und oftmals nicht einfach zu durchschauen ist».
Bereits zum 24. Mal hatte die AGF den Lebensmitterechtstag organisiert, in Zusammenarbeit mit der «Arbeitsgruppe Lebensmittel auf Getreidebasis» der Lebensmittelchemischen Gesellschaft (Fachgruppe der GDCh), dem Backzutatenverband, dem Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft (VGMS), dem Verband Deutscher Großbäckereien und dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (Titelfoto: pixabay.com).
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