Berlin. (bund) Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in den letzten Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Bundesweit muss alles dafür getan werden, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und das Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist die Reduzierung von Kontakten entscheidend. Hierfür haben Bund und Länder am Sonntag die Maßnahmen zur Beschränkung sozialer Kontakte erweitert. Bei der Vorstellung der aktualisierten «Leitlinien für das Verhalten und für die Bewegungsfreiheit und Mobilität» sagte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel an die Bürger gerichtet: «Es ist an diesem Tag eine große Ermutigung, zu sehen, dass Millionen und Abermillionen von Menschen diesen Verzicht aus Gemeinsinn und Fürsorge für die Gefährdeten auch ganz praktisch leisten. Ich bin überzeugt: Dieser Gemeinsinn, dieses «Wir treten füreinander ein» wird uns alle gemeinsam durch diese schwere Zeit tragen.»
Erweiterung der Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte
- Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
- In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter eins genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern, besser noch von zwei Metern einzuhalten.
- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
- Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiterhin möglich.
- Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen sollen von Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
- Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoostudios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil man in diesem Bereich eine körperliche Nähe hat, die unabdingbar für die Berufsausübung ist, und sie deshalb nicht zu den Leitlinien, die wir uns gegeben haben, passen. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiterhin möglich.
- In allen Betrieben und besonders solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
- Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.
Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich. Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Doch sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung verhältnismäßig.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder (m/w/d) danken besonders den Beschäftigten im Gesundheitssystem, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die das tägliche Leben aufrecht erhalten sowie allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verantwortungsbewusstsein und ihre Bereitschaft, sich an diese Regeln zu halten, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen (Foto: pixabay.com).