Mainz. (rlp) Ulrike Höfken, Staatsministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) in Rheinland-Pfalz, setzte sich im Vorfeld und während der 985. Sitzung des Bundesrats Mitte Februar mit zwei Anträgen dafür ein, die Lebensmittelüberwachung effizienter und transparenter zu gestalten. So sollen im Krisenfall Lebensmittel schneller aus dem Umlauf genommen werden können.
Ministerin Höfken will die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln weiter verbessern und beschleunigen. Es gilt, Konsequenzen aus dem letzten «Wilke» Skandal zu ziehen. Große Lebensmittelunternehmen sollen verpflichtet werden, Lieferlisten in einem einheitlichen Format zu führen. So können die Unternehmen und die Überwachungsbehörden Lebensmittel, die von einem Rückruf betroffen sind, schneller aus dem Verkehr ziehen. Außerdem setzt sich Höfken dafür ein, dass endlich eine belastbare Rechtsgrundlage dafür geschaffen wird, auf der sich Verbraucherinnen und Verbraucher besser über Gesundheitsgefahren, die von belasteten Lebensmittel ausgehen, informieren können. Daher fordert sie im Bundesrat die Bundesregierung auf, sowohl das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) als auch das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) entsprechend zu ändern.
«Schnelligkeit ist bei Rückrufen unerlässlich und muss gesetzliche Vorgabe sein, damit gesundheitlich bedenkliche Lebensmittel unverzüglich aus dem Verkehr gezogen werden können. Krisen können so vermieden und das Verbrauchervertrauen gestärkt werden. Die Bundesregierung muss daher für eine effizientere Rückverfolgbarkeit von Lebensmittel sorgen. Denn bislang gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung wie eine Lieferliste eines lebensmittelverarbeitenden Unternehmens geführt werden muss», sagt Ernährungsministerin Ulrike Höfken vor der morgigen Bundesratsdebatte.
«Wir wollen beim Thema Lebensmittelsicherheit Transparenz. Ich fordere daher, dass sich die Verbraucherinnen und Verbraucher besser über die Ergebnisse von Kontrollen der Lebensmittelüberwachung informieren können. Sollte ein gesundheitlich relevanter Verstoß eines Betriebs festgestellt werden, muss dies schnell transparent gemacht werden können», sagt Höfken. Wichtig hierfür sei, sagt Höfken, dass die Behörden für eine Veröffentlichung der Ergebnisse klare bundeseinheitlich gültige Regelungen hätten. «Eine falsche oder missverständliche Veröffentlichung kann gravierende Folgen für ein Unternehmen haben. Die Betriebe und die veröffentlichenden Behörden brauchen deshalb Rechtssicherheit», sagt Höfken weiter.
Wird ein Risiko festgestellt, muss die gesamte Lebens- und Futtermittelkette zurückverfolgt werden können. Dazu ist auch ein transparenter Austausch der Behörden nötig, ist sich Höfken sicher. Durch die angestrebte Gesetzesänderung soll besser gewährleistet sein, dass gesundheitlich bedenkliche Erzeugnisse nicht zum Verbraucher gelangen.
Bei der Transparenz habe es bislang, sagt Höfken, Regelungslücken gegeben, die zu unterschiedlichen Umsetzungen in den Ländern, zu unterschiedlichen gerichtlichen Entscheidungen und letztendlich bei allen Beteiligten zu Rechtsunklarheit und Rechtsunsicherheit führen. Dies dürfe nicht sein, sagt Höfken.
Entschließung des Bundesrats zur Änderung des LFGB
Den Anträgen aus Rheinland-Pfalz folgend, fordert der Bundesrat nunmehr, Verbraucherinnen und Verbraucher effektiver vor verunreinigten und verfälschten Lebensmitteln zu schützen. Nachlesen lässt sich das in der Entschließung des Bundesrats zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) (Beschlussdrucksache | Format PDF, 74 KB).
Rückverfolgbarkeit beschleunigen
Um im Krisenfall rasch Schutzmaßnahmen ergreifen zu können, müssten die Lieferwege von der Produktion in den Groß- und Einzelhandel schnell und wirksam rückverfolgbar sein. Unternehmen sollten daher verpflichtet werden, deutschlandweit einheitliche Lieferlisten zu führen und Informationen zur Rückverfolgbarkeit binnen 24 Stunden den Behörden in elektronischer Form vorzulegen. Kleine Betriebe, die überwiegend an den Endverbraucher abgeben, seien davon auszunehmen.
Bundesregierung soll tätig werden
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, entsprechende Vorgaben im deutschen Lebensmittelund Futtermittelgesetzbuch zu regeln.
Reaktion auf Lebensmittelskandale
Die jüngsten Fälle von Lebensmittelskandalen haben gezeigt, wie wichtig es ist, die Informationsweitergabe zu beschleunigen und zu verbessern, betont der Bundesrat: In der Praxis seien die bereitgestellten Daten von Unternehmen häufig schlecht lesbar und wenig einheitlich. Dies verzögere die amtliche Rückrufüberwachung und verursache zusätzliche Arbeit.
Bundesregierung ist jetzt am Zug
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob und wann sie die Anregung des Bundesrates umsetzen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht (Foto: pixabay.com).
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