Freitag, 29. März 2024
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LFGB-Novelle: Hygiene-Sünder kommen bald an den Pranger

Berlin. (bmel) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 30. April einen Gesetzentwurf (PDF) zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) sowie anderer Vorschriften an Länder und Verbände versandt. Der Entwurf enthält insbesondere Änderungen der umstrittenen Regelung des Paragrafen 40 Absatz 1a LFGB, nach der die Öffentlichkeit über bestimmte Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften zu informieren ist. Die Vorschrift war 2012 als Reaktion auf das Dioxin-Geschehen in das Gesetz aufgenommen worden. Nach Aufnahme des Vollzugs hatten verschiedene Verwaltungsgerichte in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes Bedenken gegen die Vorschrift erhoben. Diese Bedenken sollen nun unter anderem durch die Aufnahme einer gesetzlichen Löschungsfrist sowie einer Härtefallklausel ausgeräumt werden. Bundesernährungsminister Schmidt: «Ich will, dass jedermann informiert wird, wenn sich Unternehmen im Ausnahmefall nicht an die Vorschriften halten». Weitere Regelungen des Gesetzentwurfs zielen auf eine effektivere Überwachung des Online-Handels mit Lebensmitteln ab.

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