Freitag, 19. April 2024
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LIMV: ZV zeigt sich mit Kompromiss zufrieden

Berlin. (zv) Der EU-Ministerrat hat der neuen Lebensmittelinformations-Verordnung (LIMV) zugestimmt. Damit ist ein Kompromiss besiegelt, der im Sommer mit dem Europäischen Parlament ausgehandelt worden war (siehe WebBaecker 39/2011). Lose Ware, also nicht vorverpackte Ware oder zum alsbaldigen Verzehr vorverpackte Ware wird mit Ausnahme der Allergeninformation vom Anwendungsbereich der LIMV nicht erfasst. Für Lebensmittel die unverpackt abgegeben werden – wie die Produkte der deutschen Handwerksbäcker – genügt die Bereitstellung von Allergeninformationen. Wie die Betriebe Ihre Kunden künftig über Allergene aufklären sollen, liegt in der Entscheidung der Mitgliedsstaaten. «Wir sind erleichtert, dass es bei einer praxisgerechte Aufklärung der Verbraucher bleibt. Die Etikettierung von loser Ware wäre für Handwerksbetriebe nicht umsetzbar gewesen. Von Bundesministerin Ilse Aigner haben wir die Zusage, dass die Umsetzung der Informationspflicht praktikabel bleiben wird», zeigt sich Bäcker-Präsident Peter Becker erleichtert. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) hat sich seit Beginn des Gesetzgebungsverfahrens dafür eingesetzt, Lebensmittel, die ohne Vorverpackung direkt an den Endverbraucher abgegeben werden oder zum alsbaldigen Verzehr vorverpackt werden, aus dem Anwendungsbereich der LMIV auszunehmen. ZV-Hauptgeschäftsführer RA Amin Werner: «Eine Kennzeichnungspflicht für lose oder ausschließlich regional vermarktete Backwaren ginge einseitig zu Lasten des Bäckerhandwerks ohne zur Verbesserung des Verbraucherschutzes beizutragen».

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