Berlin. (ots) Die Arbeitsgemeinschaft Golden Toast e.V. (ARGE) hat den Rechtsstreit gegen die Müller-Brot GmbH auch in zweiter Instanz am Oberlandesgericht München gewonnen. Das OLG hat am 25. Januar bestätigt, dass Müller-Brot nicht mehr berechtigt ist, die Marke Golden Toast zu nutzen. Nur Unternehmen der Kamps-Gruppe als einzige Mitglieder der ARGE dürfen Golden Toast Produkte backen und vertreiben. Geklagt hatte die ARGE als Inhaberin der Marke Golden Toast. Im Rahmen des Rechtsstreits war zu klären, ob Müller-Brot nach wie vor Mitglied der ARGE ist und somit Produktion und Vertrieb von Golden Toast unbeschränkt fortsetzen darf oder nicht. Müller-Brot war seit 1964 Mitglied der ARGE und belieferte Handelsketten in Süddeutschland mit Produkten der Toast-Marke. Zur Kündigung der ARGE-Mitgliedschaft hatte sich Müller-Brot durch Vertrag gegenüber der Rechtsvorgängerin der Kamps Brot- und Backwaren GmbH verpflichtet. Dieser Vertrag, der es Müller-Brot zwischen 2000 und Juli 2005 ermöglichte, die Toast-Marke als Nichtmitglied zu benutzen, war von Kamps zum 31. Juli 2005 gekündigt worden. Müller-Brot war seit dem Urteil in erster Instanz vom 15. November 2005 nicht mehr befugt, Golden Toast Backwaren herzustellen und zu vertreiben. Die von Müller-Brot gegen das Urteil eingeleitete Berufung hat das OLG München nun zurückgewiesen und eine Revision nicht zugelassen.
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