Donnerstag, 18. April 2024
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Meister-BAföG 2014: zählte bundesweit 172.000 Geförderte

Wiesbaden. (destatis) Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Meister-BAföG stieg im Jahr 2014 mit 0,2 Prozent nur geringfügig gegenüber dem Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhielten in Deutschland damit etwa 172.000 Personen Meister- BAföG- Leistungen nach dem Aufstiegs- Fortbildungs- Förderungsgesetz (AFBG).

Etwa zwei Drittel der Geförderten waren Männer. Ihre Zahl nahm gegenüber 2013 um 0,7 Prozent auf 117.000 zu. Die Zahl der Frauen mit Meister-BAföG sank im gleichen Zeitraum um 0,7 Prozent auf knapp 55.000 Geförderte.

Die gefragtesten Berufe mit einer Fortbildungsmaßnahme nach dem AFBG waren 2014 bei den Männern der geprüfte Industriemeister Metall, gefolgt vom staatlich geprüften Maschinenbautechniker und dem Kraftfahrzeugtechnikermeister. Bei den Frauen waren die häufigsten Berufe die staatlich geprüfte Erzieherin, gefolgt von der geprüften Wirtschaftsfachwirtin und der Friseurmeisterin.

Rund 75.000 (44 Prozent) der Geförderten nahmen an einer Vollzeit- Fortbildung teil, 97.000 (56 Prozent) bildeten sich in Teilzeit fort. Gegenüber 2013 stieg die Zahl der geförderten Personen in Vollzeit um 3,9 Prozent, während die Zahl der Geförderten in Teilzeit um 2,4 Prozent zurückging.

Mit dem Meister-BAföG werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt finanziell unterstützt. An Förderleistungen standen 2014 insgesamt 587 Millionen Euro zur Verfügung. Das waren 2,0 Prozent mehr als im Vorjahr.

Von den Förderleistungen entfielen rund 397 Millionen Euro auf Darlehen und 190 Millionen Euro auf Zuschüsse. Die Geförderten erhielten Zuschüsse zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (81 Millionen Euro), für den Lebensunterhalt (100 Millionen Euro), für den Kindererhöhungsbetrag (acht Millionen Euro) und zur Kinderbetreuung (eine Million Euro).

Die Darlehen wurden für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (184 Millionen Euro), für den Lebensunterhalt (202 Millionen Euro), für den Kindererhöhungsbetrag (acht Millionen Euro), für die Kosten während der Prüfungsvorbereitungsphase (zwei Millionen Euro) und für die Anfertigung des Meisterstücks (eine Million Euro) bewilligt. Ob die Förderungsberechtigten die bewilligten Darlehen in Anspruch nehmen, können sie frei entscheiden.

Insgesamt überwies die Kreditanstalt für Wiederaufbau an die Geförderten 2014 Darlehen in Höhe von rund 309 Millionen Euro. Geförderten Personen werden auf Antrag nach erfolgreichem Abschluss ihrer Weiterbildungsmaßnahme 25 Prozent ihres Restdarlehens zum Maßnahmebeitrag erlassen. Im Jahr 2014 erhielten rund 30.000 Personen einen Darlehenserlass im Wert von insgesamt 23 Millionen Euro.

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