Freitag, 29. März 2024
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Mindestlohnbürokratie: Mit Kanonen auf Spatzen

Berlin. (hde) Die vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Zahlen zu den Mindestlohnkontrollen zeigen nach Angaben des Handelsverbands Deutschland (HDE) deutlich, dass der durch das Mindestlohngesetz geschaffene Bürokratieaufwand vollkommen überzogen ist. «Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Die Kontrollen zeigen, dass sich fast alle Unternehmen rechtstreu verhalten», sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Nach fast 25.000 Überprüfungen durch den Zoll konnten gerade einmal 146 Verstöße ermittelt werden – das entspricht einer Quote von 0,58 Prozent. Dabei ist laut HDE der rechtssichere Umgang mit dem Mindestlohn alles andere als einfach: «Viele Vorschriften des Mindestlohngesetzes sind nach wie vor unklar», sagt Genth. So sei es für Arbeitgeber zum Beispiel nicht eindeutig erkennbar, welche Geldleistungen auf den Mindestlohnanspruch anrechenbar seien oder nicht. Angesichts der aufwändigen Kontrollen und ihrer geringen Erfolgsquote fordert der HDE einen weitergehenden Bürokratieabbau im Bereich des Mindestlohns. Die von der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vorgeschlagene Absenkung von Schwellenwerten für Dokumentationspflichten für Branchen aus dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz reiche nicht aus. Genth: «Die Unternehmen brauchen deutliche Erleichterungen bei den Jahresarbeitszeitkonten und bei den Dokumentationspflichten für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse». Außerdem seien dringend grundlegende gesetzliche Klarstellungen in Hinblick auf die Haftungsregelungen, die Praktikantenverhältnisse und die Anrechnungsmöglichkeiten notwendig.

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