Montag, 4. November 2024
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Neu: Leitfaden zum Einsatz konventioneller Aromen in Bio-Lebensmitteln

Bonn. (ble) Mit der neuen EU-Öko-Verordnung verschärfen sich ab Januar 2022 die Vorgaben für den Einsatz von konventionellen Aromen in Bio-Lebensmitteln. Ein neuer Leitfaden unterstützt Herstellende von Bio-Lebensmitteln und Aromen bei der Auswahl und Anwendung zulässiger konventioneller Aromen, berichtet die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Künftig ist nur noch der Zusatz von Aromaextrakten und natürlichen Aromen zulässig, die aus dem namensgebenden Ausgangsstoff stammen. Außerdem gelten Aromen als Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs und müssen deshalb zukünftig in die Berechnung des Anteils landwirtschaftlicher Zutaten einfließen. Das Büro für Lebensmittelkunde und Qualität hat gemeinsam mit dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau Deutschland (FIBL) den neuen «Leitfaden zum Einsatz von konventionellen Aromen in Bio-Lebensmitteln nach der Verordnung (EU) Nr. 2018/848» veröffentlicht. Er kann hier kostenlos heruntergeladen werden.