Bonn. (aid) In 15 Jahren ist die alte EG-Öko-Verordnung 80 mal verändert worden und damit in die Jahre gekommen. Nach langwierigen Verhandlungen gibt es nun eine neue Verordnung, über deren Nutzen und Auswirkungen die Meinungen weit auseinander gehen (vgl. WebBaecker vom 13. Juni). Während die einen das Ergebnis als «unterm Strich enttäuschend» bezeichnen, spricht das zuständige Bundesministerium von einem «Quantensprung für den Ökolandbau». Als Vorteile nennt das Ministerium die Beibehaltung der hohen Produktionsstandards und damit ein weiterhin hohes Schutzniveau für die Verbraucher sowie die Tatsache, dass nationale und private Qualitätsstandards wie bisher möglich bleiben. Vor allem hierum hatten die Verbände des ökologischen Landbaus erbittert gekämpft. Das Verwendungsverbot für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) wird grundsätzlich beibehalten. Es dürfen keine GVO, keine aus und keine durch GVO hergestellte Erzeugnisse verwendet werden. Für Tierarzneimittel gibt es weiter eine Ausnahme. Besonders heftig umstritten sind die Ausnahmen für den Einsatz von durch GVO hergestellte Lebensmittel- und Futtermittelzusatzstoffe, die zugelassen werden können. Für die deutschen Anbauverbände eine Gräuelvorstellung. Die Gemeinschaftsverpflegung wurde ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich der Verordnung ausgeschlossen, darf aber national geregelt werden. Alle Beteiligten wiesen darauf hin, dass es letztlich auf die Detailregelungen in der Kommissions-Verordnung ankomme. Zum Ende des Jahres will die Kommission einen ersten Entwurf der Durchführungsbestimmungen vorlegen. Sie regeln alle Details der Verordnung mit weitreichenden Konsequenzen für Erzeuger, Verarbeiter, Importeure und Händler. Hier wird wohl weiter um jede Einzelheit gerungen werden müssen.