Freitag, 19. April 2024
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New Deal for Consumers: Wann kommt der «for Companies»?

Berlin. (bevh) Vor wenigen Tagen hat die EU-Kommission ihren sogenannten «New Deal for Consumers» vorgestellt. Über das Maßnahmenpaket sollen fünf existierende EU-Richtlinien reformiert werden. Ihr Hauptaugenmerk legt die EU-Kommission dabei auf eine Verschärfung der Sanktionen im Falle von Verstößen durch Unternehmen.

Zu einem «Deal» gehören immer zwei Seiten. Der gestern als «New Deal» durch die EU-Kommission vorgestellte Katalog von Maßnahmen zum Verbraucherschutz ist aber in Wahrheit in weiten Teilen ein einseitiges Sammelsurium neuer Sanktionsmechanismen allein zulasten der europäischen Wirtschaft. Das in Europa durch umfangreiche präventive Schutzmechanismen, etwa in den Bereichen Produktsicherheit und Verbrauchertransparenz, geprägte sogenannte Vorsorgeprinzip soll durch ein drakonisches Sanktionsregime nach US-amerikanischem Vorbild ergänzt werden. Aus der Perspektive des Verbraucherschutzes mag man sich über das Beste aus beiden Welten freuen. Die Wirtschaft wird sich angesichts dieser Drohkulisse hingegen einmal mehr die Frage stellen, ob angesichts dieser Daumenschrauben Investitionen in Europa überhaupt noch vertretbar sind. «Dass die EU-Kommission unter der Vollendung des Digitalen Binnenmarktes offenbar im Wesentlichen den Aufbau neuer Drohkulissen für die Digitale Wirtschaft versteht, ist schon bemerkenswert.», erklärt Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel (bevh).

«Über diesen Befund können auch die wenigen, zumindest auf den ersten Blick sinnvollen Vorschläge nicht hinweghelfen. Denn ob die Einführung eines Rechts auf Prüfung der zurückgesendeten Ware durch den Onlinehändler oder der vorgeschlagene Ausschluss des Widerrufsrechts bei mehr als nur ausprobierten Waren große Auswirkungen auf die Praxis haben wird, ist mehr als fraglich», ergänzt Wenk-Fischer. Auch wird erst die Praxis zeigen müssen, ob ein Mehr an Transparenz bei Vergleichsplattformen die Kaufentscheidung der Verbraucherinnen und Verbraucher signifikant verändern wird. Ein wesentlicher Unterschied zu der bereits heute in Deutschland geltenden Rechtslage ist damit jedenfalls nicht verbunden.

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