Donnerstag, 18. April 2024
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NGG: fordert fälschungssichere Arbeitszeitnachweise

Hamburg. (ngg) «Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns muss die Bundesregierung die Betriebe zur lückenlosen, dokumentenechten Erfassung sämtlicher Arbeitszeiten verpflichten». Das fordert Burkhard Siebert, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Mit Blick auf das Gastgewerbe wies der NGG-Vize auf eine einfache, kostengünstige und unbürokratische Möglichkeit dafür hin: «Seit Jahren liegt ein Gesetzentwurf für die Einführung einer digitalen Sicherung von elektronischen Registrierkassen in der Schublade des Bundesfinanzministers. Mit derart gesicherten Kassen sollten auch die Arbeitszeiten der Beschäftigten fälschungssicher erfasst werden». Überall, wo mit viel Bargeld gearbeitet werde, wachse die Gefahr von Missbrauch und Steuerbetrug durch Manipulation der Einnahmen: «Von Schwarzgeld wird Schwarzarbeit cash berappt», sagt Siebert. Die technischen Möglichkeiten für eine fälschungssichere Ausrüstung von elektronischen Kassensystemen seien mit der Chipkarte «Insika» – Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme – längst vorhanden. «Auch das Bundesfinanzministerium hält nach jüngsten Meldungen einen Nachweis der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden über Registrierkassen für hilfreich. Es hat sich mit den Länderfinanzministern darauf verständigt, Insika jetzt bundesweit anzugehen. Das begrüßen wir», sagt Siebert. Diese Lösung unterstütze erheblich die zwingend erforderlichen Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zum Mindestlohn.

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