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20190430-GUELLE

Nitratbelastung: EU-Kommission droht jetzt mit Zwangsgeld

Brüssel / EU. (eb) Die EU-Kommission fordert Deutschland klar und deutlich zur Umsetzung des Urteils wegen Verstoßes gegen EU-Nitratvorschriften auf. Das geht aus einer Liste von Vertragsverletzungsverfahren hervor, die die Kommission in dieser Woche veröffentlicht hat. Die Kommission hat demnach beschlossen, ein Aufforderungsschreiben an die Bundesregierung zu übermitteln, in dem sie Deutschland dazu auffordert, einem Urteil des Gerichtshofs über Nitrate nachzukommen (Nitrat-Richtlinie, Richtlinie 91/676/EG des Rates).

Wie im Dezember 1991 beschlossen, müssen Mitgliedstaaten gemäß dem EU-Recht Pläne ausarbeiten und Maßnahmen zur Verringerung der durch Nitrate aus landwirtschaftlichen Quellen verursachten Gewässerverschmutzung durchführen. Im Oktober 2013 hatte die Kommission Deutschland ein Aufforderungsschreiben übermittelt, in dem sie Bedenken wegen der Nichteinhaltung verschiedener Verpflichtungen aus der Richtlinie, besonders in Bezug auf empfindliche Gebiete, vorbrachte. Im Juli 2014 folgte eine mit Gründen versehene Stellungnahme, und da die Antwort die Kommission weiterhin nicht zufriedenstellte, rief sie im April 2016 den Gerichtshof an. Am 21. Juni 2018 stellte der Gerichtshof fest, dass Deutschland gegen seine Verpflichtungen verstoßen hat, indem es ein Aktionsprogramm, dessen Maßnahmen sich als unzureichend erwiesen hatten, nicht überarbeitet hat (Kommission gegen Deutschland, C-543/16). Die Folgemaßnahmen Deutschlands haben die vom Gerichtshof festgestellten Mängel, die unzureichende Vorschriften zur Begrenzung der Ausbringung von Düngemitteln, zusätzliche Maßnahmen für verseuchte Gebiete, Sperrzeiten und Düngung auf stark geneigten landwirtschaftlichen Flächen umfassen, nicht vollständig behoben. Da Deutschland – wie vom Gerichtshof im letzten Jahr festgestellt – noch immer gegen die Nitrat-Richtlinie verstößt, hat die Kommission beschlossen, gemäß Artikel 260 ein Aufforderungsschreiben zu übermitteln, in dem Deutschland aufgefordert wird, dem Urteil nachzukommen.

Der medienwirksame Deal von BMEL und BMUB ist durchgefallen

Diese Feststellung trägt hoffentlich zur Ernüchterung bei von Julia Klöckner, Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und Svenja Schulze, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUB), die sich im Juni für ihre gemeinsamen Vorschläge gegenseitig auf die Schulter geklopft hatten. Sogar nach Brüssel wollten sie zusammen fahren, um die Kommission persönlich von ihrem Wischi-Waschi-Deal zu überzeugen, den sie Deutschlands Landwirten – besser der einflussreichen Agrar-Lobby – abgerungen hatten. Glücklicherweise ist die EU-Kommission nicht so stark vom Deutsche Bauernverband (DBV) abhängig, wie es einige bundesdeutsche Politiker zu sein scheinen. Wir dürfen also hoffen, dass sich auch hierzulande der gesunde Menschenverstand künftig besser durchsetzen darf.

Die Zusatzkosten für den bundesdeutschen Steuerzahler

Soweit bekannt, muss jetzt spätestens in zwei Monaten eine Lösung her, sonst drohen Deutschland empfindliche Strafzahlungen. Die Rede ist von bis zu 850’000 Euro pro Tag, die der bundesdeutsche Steuerzahler für die verbandsfreundliche Politik zusätzlich aufbringen müsste – 310 Millionen Euro pro Jahr, die sich auch anderswo gut verwenden ließen.

Nachtrag: Warum ist Nitrat im Wasser so gefährlich?

Warum ist Nitrat im Wasser gefährlich, wo kommt es her und was können wir dagegen tun? Eine aktuelle BUND-Studie fasst aktuelle Forschungsergebnisse zusammen, beschreibt die Problemlage und analysiert die bisher eingeschlagenen Lösungswege. Sie zeigt auch: Bisherige Maßnahmen reichen nicht aus (Foto: pixabay.com).