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20160521-NRW-AMPEL

NRW gibt grünes Licht für Kontrollbarometer

Düsseldorf. (lanuv) Der nordrhein-westfälische Landtag hat in dieser Woche das Kontrollbarometer für Lebensmittel-Betriebe beschlossen. Künftig kann anhand einer Ampelskala abgelesen werden, wie die amtlichen Kontrollen in Restaurants, Bäckereien, Metzgereien oder Cafés ausgefallen sind. Während einer Übergangsphase von 36 Monaten können die Betriebe das neue Qualitätssiegel auf freiwilliger Basis aushängen. Danach ist die Veröffentlichung Pflicht für etwa 150.000 Betriebe im Bundesland – schreibt das Landesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz LANUV.

Verbraucherschutzminister Johannes Remmel hat die Verabschiedung des neuen Qualitätssiegels für Lebensmittel-Betriebe in NRW begrüßt. «Unser Ziel ist es, die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen für Verbraucherinnen und Verbraucher transparent zu machen und vorbildlich arbeitende Betriebe positiv hervorzuheben. Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz haben wir die notwendige Grundlage für das neue Qualitätssiegel geschaffen», sagte Minister Remmel nach der Plenardebatte im Landtag NRW.

Rund 150.000 Lebensmittel-Betriebe in NRW werden von dem neuen Gesetz profitieren. Nach einer Übergangsphase von 36 Monaten werden die Betriebe die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrolle öffentlich machen müssen. Bereits in dieser Übergangsphase können die Betriebe das neue Qualitätssiegel auf freiwilliger Basis aushängen und sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Verbraucherinnen und Verbraucher können künftig anhand eines Kontrollbarometers in Ampel-Farben sehen, wie die letzten amtlichen Kontrollen in Restaurants, Bäckereien, Metzgereien oder Cafés ausgefallen sind. «Andere Länder, wie etwa Dänemark, haben seit Jahren durch ähnliche Transparenz-Systeme die Beanstandungsquoten bei den Lebensmittelkontrollen senken können. In NRW führen wir jetzt als erstes Bundesland in Deutschland dieses System ein. Wir stärken damit den Verbraucherschutz und führen ein Qualitätssiegel ein, durch das sich die guten und redlich arbeitenden Betriebe einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können. Daher kennt das neue Kontrollbarometer auch nur Gewinnerinnen und Gewinner», betonte Minister Remmel.

Bei Betrieben mit Kundenkontakt soll das neue Qualitätssiegel gut sichtbar direkt in den Läden ausgehängt werden. Alle anderen Betriebe, die ihre Produkte nicht direkt an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher verkaufen, wie zum Beispiel Lebensmittelhersteller oder weiterverarbeitende Betriebe, veröffentlichen ihr Ergebnis auf ihrer jeweiligen Internetseite.

Pilotprojekt in Duisburg und Bielefeld erfolgreich

Dem jetzt verabschiedeten Gesetz ist ein Mitte Dezember 2013 initiierter Pilot-Versuch der Verbraucherzentrale NRW in Gastronomiebetrieben in Duisburg und Bielefeld vorausgegangen. Die Smartphone- und Tablet-Applikation «Appetitlich», mit der die Ergebnisse bis Dezember 2016 online abrufbar waren, wurde bis Oktober 2016 rund 38.000 Mal heruntergeladen. Die Internetseite der Verbraucherzentrale zum Thema wurde im gleichen Zeitraum mehr als 70.000 Mal besucht und rund 410.000 Mal wurden darüber Einzelergebnisse zu Betrieben in Bielefeld oder Duisburg recherchiert. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher befürworteten die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse und wünschten sich eine flächendeckende Ausweitung der Hygiene-Ampel auf ganz NRW.

Außerdem hat die Transparenz nachweislich dazu geführt, dass sich die Zustände in den untersuchten Betrieben verbessert haben. Diese nehmen festgestellte Mängel ernster und sorgen dafür, dass sie beseitigt werden. In Bielefeld sind 380 (94 Prozent) von insgesamt 405 erfassten Gastronomie-Betrieben mittlerweile grün bewertet. 129 (63 Prozent) von 206 Betrieben, die während des Pilotprojekts zweimal kontrolliert wurden, haben sich verbessert, 61 (29 Prozent) haben sich aber auch verschlechtert. In Duisburg haben 713 (94 Prozent) von 756 erfassten Betrieben «grün» abgeschnitten. Von 561 wiederholt besuchten Betrieben haben sich 427 (76 Prozent) verbessert, während sich 98 (18 Prozent) verschlechtert haben. Durch eine gute Bewertung reduziert sich die Häufigkeit der behördlichen Kontrollen in diesen Unternehmen.

Ampel-Einstufung nach Risiko-Punkten

Bei den amtlichen Kontrollen vergeben professionell geschulte Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure Risiko-Punkte, die sich an einem festgelegten Katalog orientieren: Je mehr Verstöße gefunden werden, desto mehr Punkte erhält der Betrieb. «Die Ergebnisse liegen bereits in jeder Kommune vor und werden durch das Kontrollbarometer lediglich für die Kundinnen und Kunden sichtbar gemacht. Es entstehen weder ein großer Mehraufwand, noch hohe Kosten», erklärte Minister Remmel. Anhand der vergebenen Punkte erfolgt die Einstufung auf einer Skala. Diese ist in drei unterschiedlich farbige Risiko-Gruppen unterteilt:

  • Grün = Null bis 36 Punkte – «Anforderungen erfüllt»: keine oder wenige geringfügige Mängel
  • Gelb = 37 bis 54 Punkte – «Anforderungen teilweise erfüllt»: mehrere geringfügige oder einzelne schwerwiegende Mängel
  • Rot = 55 bis 73 Punkte – «Anforderungen unzureichend erfüllt»: mehrere schwerwiegende Mängel.

Ein Pfeil bildet das genaue Ergebnis auf der Skala ab. Zusätzlich werden die Ergebnisse der letzten drei Kontrollen gezeigt. Jeder kontrollierte Betrieb ist verpflichtet, das Kontrollbarometer für Kundinnen und Kunden leicht zugänglich zu machen, auf seiner Homepage und in seinem Ladengeschäft. Bei Einstufungen im gelben oder roten Bereich kann der Betrieb eine kostenpflichtige Nachkontrolle innerhalb von drei Monaten beantragen.

Bundesweite Regelung lässt auf sich warten

Durch das vom Landtag verabschiedete Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz müssen vorerst nur Gastronomiebetriebe in NRW ihre Ergebnisse offenlegen. Die Umsetzung der Beschlüsse der Verbraucherschutzministerkonferenz in eine bundesweite Regelung blockiert seit 2011 das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. «Da man den wiederholten Aufforderungen der Länder in Berlin bislang nicht nachgekommen ist, gehen wir in NRW nun mit positivem Beispiel voran», erklärte Remmel. «Wir wollen den Verbraucherschutz stärken und ein neues Qualitätssiegel für gut arbeitende Lebensmittelbetriebe einführen. Denn davon profitieren alle».

Freiwilliges Smiley-System in NRW nicht erfolgreich

2013 hatte das NRW-Verbraucherschutzministerium das freiwillige Smiley-System der Vorgängerregierung für Betriebe, die Lebensmittel verarbeiten, gestoppt und eine negative Bilanz dieses Pilotversuches gezogen. An dem freiwilligen Smiley-System hatten nur rund 480 Lebensmittelunternehmen teilgenommen, von mehr als 93.000 Dienstleistungsbetrieben in ganz NRW. «Wir sehen an diesem Smiley-Versuch, dass sich die freiwillige Transparenz weder durchgesetzt, noch dass sie zu einem nennenswerten Rückgang bei den Beanstandungen geführt hat», sagte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel.

Das Smiley-Projekt wurde 2007 auf der Basis der Freiwilligkeit gestartet. Gastronomiebetriebe und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung wie Betriebskantinen oder Krankenhausküchen sowie Fleischereien und Bäckereien konnten den Smiley beantragen, wenn sie bei den regelmäßigen amtlichen Lebensmittelkontrollen gut oder sehr gut abgeschnitten haben. Allerdings verlief das Projekt insofern erfolglos, weil sich nur 14 Kommunen daran beteiligt haben und es von den Betrieben nur in einem sehr geringem Umfang angenommen wurde (Foto: pixabay.com).

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