Freitag, 29. März 2024
Deutsch Englisch

Ökologischer Landbau: Überwachung wird gestärkt

Berlin. (bmelv) Der Bundesrat hat am der Verordnung über die Zulassung von Kontrollstellen nach dem Öko-Landbaugesetz zugestimmt. «Mit der Entscheidung des Bundesrates ist der Weg frei, um die Zulassung und Überwachung der privaten Kontrollstellen auf eine bundeseinheitliche rechtliche Grundlage zu stellen. Ein möglicher Betrug mit Bioprodukten wird künftig noch schwerer als bisher», heißt es aus dem BMELV in Berlin. Mit der Verordnung sollen Qualität und Effizienz der Kontrolle von Biolebensmitteln verbessert werden. «Die neue Verordnung sichert in Einklang mit den bestehenden Rechtsvorschriften, dass unser Kontrollsystem auch bei einem stetig wachsenden Markt mit immer komplexeren Strukturen dauerhaft funktioniert», heißt es in einer Mitteilung. Die beschlossene Verordnung enthält detaillierte Mindestanforderungen an die Kompetenz der privaten Kontrollstellen und damit bundeseinheitlich hohe Anforderungen im Zulassungsverfahren. Die neuen Vorgaben machen zudem das Vorgehen der Kontrollstellen bei der Risikoeinstufung von Unternehmen sowie das Niveau der daraus resultierenden Maßnahmen vergleichbarer. Auch die Bestimmungen für die Probenahme und Analyse sind risikoorientiert anzuwenden. Die Verordnung regelt außerdem den Informationsaustausch zwischen den Kontrollstellen und schreibt Anforderungen an Kontrollbesuche und an das Kontrollstellenpersonal fest.

Info: In Deutschland werden die Kontrollen der Unternehmen im ökologischen Landbau nach den Bestimmungen des Öko-Landbaugesetzes von privaten Kontrollstellen durchgeführt, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zugelassen werden. Für die Überwachung der Kontrollstellen sind die Länder verantwortlich.

backnetz:eu