Berlin. (bmf) Unter anderem das Corona-Steuerhilfegesetz führte dazu, dass die Mitteilungen aus dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) über «Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen)» zuletzt ein wenig aus dem Takt gerieten. Jedenfalls fehlt Ihnen noch der Hinweis, dass die Pauschbeträge 2022 mit denen von 2021 identisch sind. Wer also im Januar 2022 auf der Suche ist nach Aktualisierungen, der nehme bitte die BMF-Angaben (wie folgt) für das Kalenderjahr 2021 zur Hand.
20210615-BMF-SCHREIBEN
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