Dienstag, 19. März 2024
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Schwarz-Gruppe darf Erfurter Teigwaren übernehmen

Bonn. (bund) Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der MSGB GmbH, der Altmühltaler Mineralbrunnen GmbH und der Vitaqua GmbH durch die Aldi Vertical Value Management II GmbH freigegeben. Schon im Oktober hatte das Bundeskartellamt zudem den hier bereits erwähnten Erwerb der Erfurter Teigwaren GmbH durch die Schwarz-Gruppe (unter anderem Lidl und Kaufland) freigegeben.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: «Wenn große Einzelhandelsketten Hersteller von Lebensmitteln übernehmen, stellt sich aus wettbewerblicher Sicht stets die Frage, ob eine Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder anderer Händler droht. Sowohl Altmühltaler als auch die Erfurter Teigwaren GmbH sind in ihren Segmenten bedeutende Hersteller von Handelsmarken in Deutschland. Dennoch haben wir im Ergebnis für beide Bereiche feststellen können, dass es auch nach den Übernahmen ausreichende Alternativen im Markt geben wird. Das gilt sowohl für die anderen Mineralwasser- bzw. Nudelhersteller, die auf andere Handelsunternehmen ausweichen können, als auch für die anderen Händler, die auf andere Hersteller als Bezugsquellen für ihre Handelsmarken zurückgreifen können.»

Altmühltaler und Vitaqua produzieren und vertreiben Mineralwasser und alkoholfreie Getränke sowie Verpackungsmaterial an den Standorten Treuchtlingen und Breuna. Sie gehören in Deutschland zu den größten Herstellern von Handelsmarken im Bereich Mineralwassergetränke.

Das Bundeskartellamt sieht Aldi Süd und Aldi Nord wettbewerblich als einen sogenannten faktischen Gleichordnungskonzern und als eine wirtschaftliche Einheit an. Weder Aldi Nord noch Aldi Süd sind bislang in der Produktion von Mineralwassergetränken tätig, so dass es durch die Übernahme auf diesem Markt zu keiner Addition von Marktanteilen kommt.

Die Erfurter Teigwaren GmbH ist mit einem Umsatz von rund 70 Millionen Euro der größte Hersteller von Handelsmarken für Nudeln in Deutschland. Die Schwarz-Gruppe ist neben ihren Einzelhandelsaktivitäten auch in verschiedenen Bereichen der Lebensmittel- und Getränkeherstellung, aber bislang nicht in der Produktion von Nudeln tätig.

Das Bundeskartellamt wird die wettbewerblichen Auswirkungen der sogenannten vertikalen Integration von Herstellern im Lebensmittel-Einzelhandel weiter im Blick behalten.

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