Mannheim. (bgn) Lärmschwerhörigkeit ist die häufigste Berufskrankheit in der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie. Ein Teil der Betroffenen arbeitet weiter in Lärmbereichen. Damit sich ihr Hörvermögen nicht noch weiter verschlechtert, lernen sie in einem Seminar der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), wie sie ihr vorgeschädigtes Gehör fortan optimal schützen. Auch lärmexponierten Beschäftigten ohne Gehörschädigung sowie Hörgeräteträgern empfiehlt die BGN das Seminar.
Wird das Ohr über Jahre Gehör schädigendem Lärm ausgesetzt, kann eine Lärmschwerhörigkeit entstehen. Die damit verbundenen sozialen Folgen werden nicht selten unterschätzt. Da eine Lärmschwerhörigkeit relativ langsam fortschreitet und der Körper keine adäquaten Warnsignale wie zum Beispiel Schmerzen wahrnimmt, ist hier persönliche Überzeugungsarbeit sehr wichtig. Nur wer gut Bescheid weiß und sich richtig schützt, kann die schleichende Verschlechterung des Hörvermögens stoppen.
Zentrales Anliegen des BGN-Seminars ist es, den Teilnehmern das hierfür notwendige Wissen zu vermitteln und die Wichtigkeit ihrer Eigenverantwortung klar zu machen. Sie selbst haben es in der Hand, mit Präventionsmaßnahmen das mögliche Fortschreiten ihrer Erkrankung zu verhindern. Dazu gehört unter anderem, den Gehörschutz konsequent zu benutzen.
Mitgebrachter Gehörschutz oft falsch eingestellt oder undicht
Beim Gehörschutz sind die richtige Auswahl und das korrekte Einsetzen sehr wichtig. Deshalb bringen die Seminarteilnehmer ihren im Betrieb verwendeten Gehörschutz mit. Oft stellt sich dabei heraus, dass der mitgebrachte Gehörschutz überprotektiert ist, also zu stark dämmt. Auch wird bei jedem Teilnehmer der korrekte Sitz seines Gehörschutzes überprüft. Hieraus kann abgeleitet werden, ob der Gehörschutz auch korrekt abdichtet. Denn mehr als die Hälfte der mitgebrachten Otoplastiken weisen Undichtigkeiten auf und dürfen nicht mehr verwendet werden.
Hörgeräteträger und Lärmexponierte
Aufklärungsbedarf gibt es auch bei Trägern von Hörgeräten, die in Lärmbereichen arbeiten. Auch ihnen wird das Seminar empfohlen. Hörgeräte dürfen nämlich nicht in Lärmbereichen verwendet werden. Durch die Verstärkung droht eine zusätzliche Schädigung des Innenohrs. Derzeit einzige Ausnahme sind ICP-Hörgeräte (Insulating Communication Plastic). Mit ihnen können Schwerhörige an ihren Lärmarbeitsplätzen kommunizieren und Maschinengeräusche oder Warnsignale wahrnehmen.
Das Risiko, eine Lärmschwerhörigkeit zu entwickeln, steigt mit der Höhe und Dauer der Lärmexposition. Die Empfindlichkeit des Gehörs gegenüber Lärm ist individuell verschieden. Durch arbeitsmedizinische Vorsorge (zum Beispiel Hörtest) bei lärmexponierten Mitarbeitern kann eine beginnende Lärmschwerhörigkeit früh erkannt werden, bevor der Sprachbereich betroffen ist. Auch dieser Hochrisikogruppe für Lärmschwerhörigkeit steht das Seminar offen. Weitere Details finden Interessenten auf dem BGN-Server.