Freitag, 29. März 2024
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Sitzen nicht erlaubt: ZV zum ermäßigten Umsatzsteuersatz

Berlin. (zv) Auf einfach zubereitete Speisen, wie Bratwürste oder Pommes Frites, die stehend am Stand verzehrt werden, ist künftig nur noch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz fällig – das hat der Bundesfinanzhof (BFH) am 30. Juni entschieden (siehe WebBaecker 34/2011). Damit folgt der BFH einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 10. März (siehe WebBaecker 11/2011), nur noch sieben Prozent Mehrwertsteuer zu erheben, spielen die Zubereitung der Speisen und weitere Serviceleistungen eine untergeordnete Rolle.

«Leider bringt dieses Urteil keine wirkliche Klarheit für die Betriebe des Bäckerhandwerks. Zwar gibt der BFH seine bisherige Rechtsauffassung auf, nach der bereits Stehtische oder Ablagebretter zur Anwendung des Regelsteuersatzes führen. Sobald jedoch Tische mit Sitzgelegenheiten zur Verfügung stehen, werden nach wie vor die vollen 19 Prozent fällig. Ältere Mitbürger oder Menschen mit Handicap, die nicht im Stehen essen können, werden durch diese Entscheidung diskriminiert», sagt Peter Becker, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV).

Mit seiner Entscheidung verfolgte der BFH das Ziel «wesentlich zur Vereinfachung der steuerlichen Beurteilung» beizutragen und «viele Zweifelsfragen zu beenden». Dies sei jedoch nur bedingt der Fall, schreibt der ZV.

«Von der beabsichtigten Erleichterung profitiert nur die kleine Schnittmenge der Betriebe, die Speisen ausschließlich an Stehtischen anbietet. Alle anderen bleiben im Regen stehen. Der BFH setzt das Urteil des EuGH zwar um, kann sich aber leider nicht dazu durchringen, die Straßburger Entscheidung zu Ende zu denken», bedauert ZV-Hauptgeschäftsführer RA Amin Werner.

Auch hat sich der BFH nicht zu der Frage geäußert, was außer Bratwürsten und Pommes Frites noch als «standardisiert zubereitete Speise» gilt. Die für das Bäckerhandwerk zentrale Frage, ob belegte Brötchen und andere Produkte aus der Backstube auch in diese Kategorie fallen, wurde nicht beantwortet. Der ZV fordert das Bundesministerium der Finanzen auf, dringend für Klarheit zu sorgen.

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