Samstag, 20. April 2024
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Strom + Gas: Erleichterung für Wechselwillige

Berlin. (bmwi) Das Bundeskabinett hat die Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts beschlossen. Die neuen Regeln erleichtern Kunden des örtlichen Grundversorgers den Wechsel ihres Strom- oder Gasanbieters. Künftig können sie ihren Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Bislang war dies nur mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich. Insgesamt darf ein solcher Wechsel nicht länger als drei Wochen dauern. Dazu wurden die Vorgaben an die Unternehmen zur Zusammenarbeit bei der Abwicklung des Lieferantenwechsels angepasst, heißt es aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI). Der Wechsel des Energieversorgers ist völlig unbürokratisch möglich. Die Kündigung des alten Vertrags übernimmt im Regelfall der neue Lieferant. Es genügt, wenn ihm der Name des alten Anbieters, Zählernummer, die alte Kundennummer sowie der letzte Jahresverbrauch mitgeteilt wird. Auch Kunden außerhalb der Grundversorgung werden profitieren, denn die anderen Versorger werden sich an der neuen Frist messen lassen müssen. Bei Problemen kann die im November anerkannte Schlichtungsstelle Energie kostenlos vermitteln. Künftig müssen die Energieversorgungsunternehmen auch auf Beschwerdemöglichkeiten und die Schlichtungsstelle Energie hinweisen. Die Änderung der Verordnungen bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Sie tritt nach der anschließenden Verkündung in Kraft.

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