Samstag, 3. Juni 2023
Deutsch Englisch

TTIP: Missverständliche Äußerung sorgt für Aufregung

Hamburg. (eb) Ungefähr 20 Beiträge zum geplanten transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) hat die Redaktion seit 2013 bis heute für Sie gesammelt. Es gibt also ausreichend Gelegenheit, die Beteuerungen der politischen Entscheidungsträger nachzulesen, dass die hohen europäischen Standards im Verbraucherschutz, aber auch im Tier- und Umweltschutz, nicht zuletzt der Schutz von Herkunftsbezeichnungen, im Rahmen der Verhandlungen nicht aufgeweicht würden. Dem mag man seit dem Jahreswechsel nicht mehr so ganz trauen, zumal Bundesminister Christian Schmidt (BMEL) jüngst dem Magazin «Spiegel» anvertraute, dass der Schutz regionaler Spezialitäten mit Blick auf das Freihandelsabkommen wohl bald gelockert werden könnte. Zitat: «Wenn wir die Chancen eines freien Handels mit dem riesigen amerikanischen Markt nutzen wollen, können wir nicht mehr jede Wurst und jeden Käse als Spezialität schützen». Was der Minister meint, sind die Herkunftsbezeichnungen «Geschützte Geografische Angabe», die «Garantiert Traditionelle Spezialität» und die «Geschützte Ursprungsbezeichnung». Die hält der Minister allesamt für «sehr bürokratisch» und noch dazu inkonsequent in der Umsetzung: Die EU schütze auch solche Spezialitäten, deren grundlegende Zutaten längst nicht mehr nur in deren Heimatregionen hergestellt würden. Je weniger konsequent die Regelwerke in Europa durchgesetzt würden (und damit schlicht Missbrauch betrieben werde), desto weniger seien sie nach außen hin vermittelbar. Vom Umdenken und -lenken zugunsten des Freihandelsabkommens wären dann wohl unter anderem Lübecker Marzipan, Aachener Printen, Nürnberger Lebkuchen, Dresdner Christstollen, Westfälisches Pumpernickel, Bamberger Hörnle, Bremer Klaben, Salzwedeler Baumkuchen und Bayerische Brezn betroffen. Der EU-Server zum Thema «Geografische Angaben und traditionelle Spezialitäten» verweist auf die Datenbank DOOR (Database of Origin and Registration), wo Interessenten alle registrierten Spezialitäten nachschlagen können. Im Gespräch mit N24 ruderte Schmidt ob der immensen Reaktionen indes zurück: Die EU sei aufgefordert, in den TTIP-Verhandlungen mit den USA beim Schutz regionaler Spezialitäten eine einheitliche Linie zu fahren. Nur so könne es gelingen, die berechtigten Interessen heimischer Erzeuger zu wahren. Das geplante Freihandelsabkommen sei gut für die deutsche Agrar- und Lebensmittelbranche. Allerdings dürfe man nicht im Protektionismus verharren – was immer das heißen soll.

backnetz:eu
Nach oben