Freitag, 8. November 2024
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Über 28 Jahre lang kein Geld für Überstunden bekommen

Vorarlberg / AT. (ak) Für einen Vorarlberger Bäcker muss es sich wie ein Lotto-Gewinn angefühlt haben – dabei hatte der Mann kein Glück, sondern sich das Geld über 28 Jahre lang hart verdient und am Ende vielleicht noch was von seinen Ansprüchen verloren: Die Arbeiterkammer Österreich, hier AK Vorarlberg, holte ganze 27.000 Euro an Überstundenentlohnung, Nacht- und Sonntagszuschlägen sowie Abfertigung für ihn zurück, die sein Arbeitgeber ihm nicht gezahlt hatte.

Mehr als 28 Jahre lang hatte ein Vorarlberger in ein und derselben Bäckerei gearbeitet. Wie für die Branche üblich, hatte er dabei auch Nacht- und Sonntagsdienste verrichtet. Außerdem hatte er viele Überstunden gemacht. Und das war eher die Regel als die Ausnahme: Der Mann arbeitete sechs Nächte pro Woche.

Inzwischen wurde der Arbeitnehmer nach längerer Krankheit gekündigt. Daraufhin wandte er sich an die AK Vorarlberg, um seine Abfertigung prüfen zu lassen. Doch die Experten entdeckten viel größere Unstimmigkeiten, als der Mann zunächst befürchtet hatte.

28 Jahre lang sechs Nächte pro Woche – und praktisch keine Überstunden bezahlt

Den Arbeitsrechtsexperten der AK Vorarlberg fiel auf, dass dem Mann trotz seiner langen Arbeitszeiten – sechs Nächte pro Woche – keine Sonntagszuschläge und Überstunden gezahlt wurden. Auch Nachtzuschläge bekam er zu wenig. Nicht nur, dass der Vorarlberger keine Arbeitsaufzeichnung bekommen hatte, der Arbeitgeber hatte gar keine Aufzeichnungen geführt. Dabei ist das Pflicht.

All diese versäumten Ansprüche wirkten sich nun natürlich auch auf seine Abfertigung aus. Um sie durchzusetzen, intervenierte die AK Vorarlberg. Im Rahmen eines Vergleichs konnte sie so eine Nachzahlung von 27.000 Euro für den Mann erwirken.

«Ein Arbeitsverhältnis muss immer fair sein – für beide Seiten», betont AK Präsident Bernhard Heinzle. «Dass ein Arbeitgeber eine derart große Summe zurückbehält, die seinem Arbeitnehmer ohne Frage zusteht, ist ungeheuerlich. Ich bin froh, dass wir dem Mann helfen und zu seinen gerechten Ansprüchen verhelfen konnten.»

Indes gibt es auch im österreichischen Arbeitsrecht Verfalls- und Verjährungsfristen, die im vorliegenden Fall eine höhere Nachzahlung an den Bäcker verhindert haben. Denn Ansprüche können oft nur ein paar Monate rückwirkend geltend gemacht werden. «Aus diesem Grund hat der Mann im aktuellen Fall auch für viele Jahre vermutlich viele Überstunden und Zuschläge verloren; es konnte nur noch für die jüngsten drei Jahre etwas geltend gemacht werden», ergänzt AK Expertin Gloria Kinsperger. «Andernfalls wäre die Summe wahrscheinlich wesentlich höher gewesen.»