Donnerstag, 18. April 2024
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Unternehmerpflicht: Die richtige Unterweisung

Mannheim. (bgn) Wer sich nicht auskennt, macht Fehler. Das kann zu Störungen im Betriebsablauf und zu Unfällen führen. Um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter wissen, wie sie fachlich richtig, sicher und gesund arbeiten, sind der Arbeitgeber oder seine Vorgesetzten gesetzlich verpflichtet, regelmäßig zu unterweisen – vor Beginn der Arbeitsaufnahme (Erstunterweisung) und danach mindestens einmal jährlich (Wiederholungsunterweisung). Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern und kann bei Nichteinhaltung mit strafrechtlichen Konsequenzen geahndet werden. Die Unterweisung muss schriftlich dokumentiert werden.
Info: https://www.bgn.de

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