Freitag, 8. November 2024
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Vermittlerrichtlinie: GDV sieht Licht und Schatten

Berlin. (gdv) Die im Januar vom Wirtschafts- und Währungsausschuss (ECON) des Europäischen Parlaments verabschiedeten Pläne zur Reform der EU-Vermittlerrichtlinie (IMD2) enthalten aus Sicht des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Licht und Schatten. Der GDV unterstützt das Anliegen für mehr Transparenz und Verbraucherschutz. Die Vorschläge würden dem Ziel jedoch nicht in Gänze gerecht, schreibt der Verband. Ausdrücklich begrüßt der GDV den Verzicht auf ein generelles Provisionsannahmeverbot. Der ECON stellt es stattdessen den Mitgliedsstaaten frei, weitreichendere Regelungen zu treffen. Der Ausschuss übernimmt damit die entsprechenden Bestimmungen für Versicherungsanlageprodukte, die bereits mit der neuen Finanzmarktrichtlinie (MiFID2) vereinbart wurden. «Die Entscheidung ist sachgerecht und kohärent», urteilt Jörg von Fürstenwerth, Hauptgeschäftsführer des GDV. «Damit wäre ein Nebeneinander von Provisionsvertrieb und Honorarberatung auch in Zukunft sichergestellt». Als kritisch bewertet der GDV hingegen den Vorschlag, die Informationspflichten der Vermittler über deren Vergütung um quantitative Elemente zu erweitern. Welche das sein sollen, ist nach wie vor offen. «Die Formulierung lässt zu viele Fragen unbeantwortet und sorgt für erhebliche Rechtsunsicherheit bei den Unternehmen», sagt von Fürstenwerth. Einen damit beabsichtigten Provisionsausweis lehnt der GDV als untauglich ab. Denn um Versicherungsprodukte miteinander vergleichen zu können, müssen Kunden die gesamten Abschlusskosten kennen. Diese weisen die Lebens- und Krankenversicherer in Deutschland bereits seit 2008 in Euro und Cent aus. Die Provision macht jedoch nur einen Teil davon aus, weshalb ein seriöser Produktvergleich nur auf Basis der Vermittlervergütung nicht möglich ist. Dies könnte auch zu dem falschen Schluss verleiten, die Qualität der Versicherung sei allein von der Provisionshöhe abhängig. Die IMD2 soll vermutlich 2016 in Kraft treten. Mit der Novellierung der bislang geltenden Vermittlerrichtlinie 2002/92/EG verfolgt die EU das Ziel, den Verbraucherschutz zu stärken. So enthält die IMD2 umfangreiche Transparenzvorschriften sowie neue Regeln zur Vermeidung und den Umgang mit Interessenskonflikten. Sie stellt zudem hohe Anforderungen an die Qualifikation von Versicherungsvermittlern.